Geschossflächenzahl
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine Kennzahl für die bauliche Nutzung eines Grundstücks, die durch die Deutsche Baunutzungsverordnung und die DIN-Norm 277 definiert ist. Sie schreibt vor, wie viele Quadratmeter Stockwerksfläche je Quadratmeter Grundstück gebaut werden dürfen. Sie gibt also an, wie viel Platz jeder Hausebene, jedem Vollgeschoss, im Verhältnis zur Größe des Grundstücks zusteht. Keller und Dach sind von der GFZ ausgenommen – es sei denn, es handelt sich um Vollgeschosse. Grundsätzlich legt die GFZ nicht fest, wie viele Stockwerke eine Immobilie haben darf.
Die Geschossflächenzahl liegt bei Neubauten derzeit bei maximal 1,0 bei 1,2, ausgenommen Hochhäuser. Bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück und einer GFZ von 0,7 ergibt sich beispielsweise ein Potential von (600 mal 0,7) 420 Quadratmeter. Theoretisch könnten also zwei Ebenen à 210 Quadratmeter oder, so der Bebauungsplan dies zulässt, drei Stockwerke zu jeweils 140 Quadratmeter geplant werden.
Wo findet sich die Geschossflächenzahl?
Die Geschossflächenzahl steht im Bebauungsplan. Sie ist ein Steuerungsinstrument der Baubehörde, um die Bebauungsdichte zu reglementieren. Oder um beispielsweise zu verhindern, dass ein Baugebiet final wie ein kunterbunter Gebäude-Jahrmarkt aussieht. Die GFZ wird daher nicht für ein einzelnes Bauvorhaben festgelegt, sondern gilt immer für ein gesamtes Baugebiet.