Immobilie geerbt
Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?
Aktuelles Expertenwissen
Dieser Ratgeber klärt auf:
- Über verschiedene Handlungsoptionen: z.B. Verkauf, Vermietung, Selbsteinzug, etc..
- Über verborgene Risiken, Paragrafen und Fristen.
- Wie man die Erbschaftssteuer optimiert.
- Was ein Erbschein ist.
- Wie Sie einen Überblick über rechtliche Aspekte gewinnen.
Aktuelles
Unser Ratgeber zur Erbimmobilie
Für die meisten Immobilienbesitzer stellen das eigene Haus oder die eigene Wohnung die wichtigste Kapitalanlage dar. Dabei wird die Immobilie oft nicht nur als Altersvorsorge für sich selbst gesehen, sondern auch als Investition, die eines Tages den Kindern oder Enkelkindern vermacht wird.
Wenn dieser Tag gekommen ist, stehen die Erben oft vor einer schwierigen Entscheidung, die sie im Schatten des Verlusts zu treffen haben: Was tun mit der geerbten Immobilie?
Denn nicht immer fällt diese Entscheidung leicht. Wollen Sie selbst in der Immobilie wohnen? Haben Sie bereits ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung und denken über einen Verkauf oder die Vermietung nach? Oder ist die Immobilie vielleicht noch durch Kredite belastet und es lohnt sich daher nicht, das Erbe anzutreten?
Es gibt viele Möglichkeiten, die sich Ihnen bei der Erbschaft einer Immobilie eröffnen. Welche Option dabei für Sie persönlich die richtige ist, hängt ganz von Ihrer individuellen Situation ab.
Die Erbimmobilie verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen?
Die Erbschaft einer Immobilie ist für viele Menschen unter den gegebenen Umständen ein Segen. Sie können mit Ihren Kindern in das Haus ziehen, in dem sie selbst groß geworden sind und jetzt mit den eigenen Kindern dort erneut eine schöne Zeit verbringen.
Oft bietet sich der Einzug in die Erbimmobilie jedoch nicht an: Sie wohnen in einer anderen Stadt und können oder wollen nicht umziehen, die Immobilie entspricht nicht Ihren Ansprüchen oder Sie besitzen bereits selbst ein Eigenheim. Dann stellt sich Ihnen als Erbe die Frage: vermieten oder verkaufen? Denn, die Immobilie leer stehen zu lassen, ist natürlich keine Option. Sowohl der Verkauf als auch die Vermietung bringen Vorteile mit sich. Mit einem Verkauf ist auf lange Sicht gesehen weniger Aufwand verbunden und Sie haben mit einem Mal eine große Summe an Geld zur Verfügung, mit der Sie sich viele Dinge leisten können und die Ihr Leben einfacher macht. Außerdem müssen Sie sich keine Gedanken mehr um die geerbte Immobilie machen.
Die Vermietung hat den Vorteil, dass Sie Ihnen statt eines Einmalbetrages ein monatliches Einkommen beschert und Sie behalten die Immobilie im Besitz, falls Sie doch irgendwann mal in die Erbimmobilie einziehen wollen.
Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann?
Nicht immer gibt es nur einen Erben. Oftmals erben mehrere Parteien und stehen gemeinsam vor der Entscheidung, was mit der Erbimmobilie geschehen soll. Es gibt dann mehrere Möglichkeiten: Gemeinsamer Verkauf, gemeinsame Vermietung oder ein Erbe zahlt die anderen aus? Doch was geschieht, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig wird? Oft kommt es in diesem Fall zu einer Teilungsversteigerung. Wir empfehlen jedoch, gemeinsam mit einem unparteiischen Mediator eine Lösung zu finden. Ansonsten verlieren Sie bei einer Versteigerung möglicherweise viel Geld.
Was müssen Sie bei der Erbimmobilie beachten?
Auch wenn Sie sich in Anbetracht des Verlustes eines geliebten Familienmitglieds in einer schwierigen Situation befinden, gilt es einige wichtige Dinge bei der Erbschaft einer Immobilie zu beachten. Dazu zählen die Einhaltung von Fristen, genauso wie die Kalkulation möglicher Kosten, falls Sie das Erbe antreten und die Immobilie behalten möchten.
Sie haben laut Gesetz eine Frist von 6 Wochen, um Ihr Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Das räumt Ihnen genug Zeit ein, um herauszufinden, ob mit der Erbschaft auch Schulden bzw. sonstige Nachteile verbunden sind, z. B. die Höhe der Erbschaftssteuer oder anfallende Reparatur- oder Renovierungskosten.
Mit Krebs Immobilien als Ihrem Partner und unserem informativen Ratgeber zur Erbimmobilie sind Sie bestens beraten. Wir agieren natürlich auch als Mediator in der Erbengemeinschaft und besprechen Ihre individuellen Möglichkeiten.