Seit 01.06.2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip.
Die Idee: Wer die „Musik“ (den Makler) bestellt, soll auch bezahlen. Letztendlich war die Einführung des Bestsellerprinzips die Einlösung eines Wahlkampfversprechens einer bestimmten Partei an die Wählerschaft, bei einer Regierungsbeteiligung Maklerkosten für Mieter zu vermeiden.
In der Regel beauftragt der Vermieter den Makler, für ihn einen geeigneten Mieter zu suchen. Somit ist er Besteller und der Makler muss seine Provision vom Vermieter verlangen. In der ersten Zeit nach in Krafttreten des Bestellerprinzips wurden Makler, die trotzdem noch eine Provision vom Mieter verlangt haben, regelrecht kriminalisiert. Auch waren die genauen Umstände, unter denen der Makler trotzdem eine Provision vom Vermieter verlangen konnte, ungewiss. Anfänglich war die Handhabung so, dass eine Immobilie für einen Mietsuchenden dann als nicht mehr „exklusiv“ galt, wenn Sie bereits einem anderen Interessenten vorher gezeigt wurde.
Handhabung in der Praxis
Zwischenzeitlich verhalten sich viele Makler, die die „Exklusivsuche“ für Mietinteressenten noch anbieten, lediglich an die beiden Voraussetzungen, dass
- der Suchauftrag des Mieters eingegangen sein muss, bevor der Makler die in Frage kommende Immobilie vom Eigentümer zur Vermietung angeboten hat und
- die Immobilie nicht öffentlich angeworben werden darf.
Der Makler kann also die Immobilie mehreren Suchenden „exklusiv“ anbieten, wenn die beiden vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Folgen in der Praxis
Allerdings ist das für den Makler nicht zielführend. Zum einen steht er im Wettbewerb mit den vielen provisionsfreien Angeboten, für die sich sein Mietinteressent dann doch entscheiden könnte. Zum anderen macht er sich das Leben dadurch schwer, dass er auf die vielen potenziellen Mietinteressenten, die sich nicht in seiner Suchkartei befinden verzichtet. Last but not least besteht zudem immer die Gefahr, dass der vermittelte Mietinteressent in letzter Konsequenz die Provision doch nicht bezahlt. So gibt es nämlich neben den Hürden des „Bestellerprinzips“ noch das zusätzliche Problem mit dem Thema „Widerrufsbelehrung“.
Fazit: Auf Grund vorgenannter Ausführung hat sich die Firma Krebs Immobilien e. K. dazu entschieden, den Suchservice für Mieter einzustellen, auch wenn wir den vielen Suchinteressenten, die dringend auf die Hilfe und die Unterstützung eines Maklers angewiesen sind, nicht mehr helfen können. Stattdessen bietet die Firma Krebs Immobilien e. K. ausschließlich provisionsfreie Mietobjekte an. Diese stellen wir sämtlich auf unsere Homepage und bei Immobilienscout24 ein.
Darum lohnt es sich für Vermieter, einen Makler zu beauftragen Makler koordinieren
Besichtigungstermine, bearbeiten Anfragen von Interessenten und vermarkten eine Immobilie meistens in kürzerer Zeit als der Vermieter es allein könnte. Zudem hält er schwierige Interessenten von der Immobilie fern – er kann vorab feststellen, welcher Mieter solvent ist und bei wem es später einmal eventuell zu Zahlungsschwierigkeiten kommen könnte.
Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, ist die Provisionshöhe zwar nicht gedeckelt – viele Makler bieten aber inzwischen unterschiedliche Leistungspakete an, sodass Vermieter nur genau die Leistungen bezahlen, die sie auch brauchen. Hinzu kommt: Vermieter, die einen Makler beauftragen und bezahlen, können die Provision komplett beim Finanzamt geltend machen.
Regelung gilt nur bei Miete
Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern oder Wohnungen zur Miete. Es gilt nicht für die Vermittlung von Kaufimmobilien und nicht für Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen.