Krebs Immobilien: Immobilienkompetenz beim Energieausweis
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Heidelberg oder Mannheim zu verkaufen, dann wissen Sie vermutlich, dass Sie dafür einen Energieausweis benötigen. Auf der Suche nach einem qualifizierten Anbieter, der Ihnen dieses wichtige Dokument ausstellt, finden Sie im Internet gleich reihenweise Angebote. Und zwischen den Aufzählungen immer wieder Warnungen der Verbraucherzentralen und anderer neutraler Stellen, die vor unseriösen Angeboten warnen.
Fazit: Wenn Sie einen Energieausweis in Auftrag geben möchten, suchen Sie besser einen qualifizierten Anbieter aus dem nahen Umfeld der Immobilie. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
Krebs Immobilien arbeitet ausschließlich mit Anbietern zusammen, die sich in der Materie auskennen und durch Ihre Qualifizierung befugt sind, einen Energieausweis auszustellen. Sie dürfen sich beim Thema Energieausweis auf die gleiche Kompetenz, Expertise und Umsicht verlassen, die wir Ihnen bei allen Immobilienthemen anbieten.
Krebs Immobilien organisiert für Sie die Beschaffung eines rechtssicheren Energieausweises, sofern für Ihre Immobilie kein aktueller Energieausweis vorhanden oder der alte abgelaufen ist.
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
Grundsätzlich ja. Ist der Verbrauchausweis für den Laien über ein Internetportal in Eigenregie noch machbar, so muss man beim Bedarfsausweis definitiv abraten. Einen Bedarfsausweis zu erstellen, ist anspruchsvoll und beinhaltet im Gegensatz zum Verbrauchsausweis deutlich mehr Fehlerpotenzial. Schließlich muss das oberste Ziel bei der Erstellung des Energieausweises – egal ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsaufweis – die Richtigkeit des Ergebnisses sein.
Ein fehlerhafter Energieausweis kann teuer werden
Als qualifizierter Makler für Heidelberg und Mannheim kennen wir nicht nur die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur korrekten Erstellung eines Energieausweises. Wir verfügen darüber hinaus über Kontakte zu ausgewiesen Experten zur Erstellung des Energieausweise aus der Region. Unsere kompetenten und verlässlichen Kooperationspartner geben Ihnen auch die Sicherheit, einen einwandfreien Energieausweis zu erhalten.
Wussten Sie beispielsweise, dass Sie als Eigentümer ein hohes Bußgeld zahlen müssen, wenn der Energieausweis für Ihre Immobilie fehlerhaft oder unvollständig ist?
2021 wurden zahlreiche Energieausweise ungültig
Sie haben bereits einen Energieausweis und machen sich deshalb keine weiteren Gedanken? Achten Sie unbedingt auf das Datum – der Ausweis hat nur eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Somit verlieren auch in diesem Jahr wieder viele Dokumente ihre Gültigkeit. Bei der Ausstellung eines neues Energieausweises greifen die Änderungen der Energiesparverordnung (EnEV) von 2014. Insbesondere muss Ihr Ausweis nun eine Registriernummer tragen und eine Effizienzklasse für Ihre Immobilie ausweisen – ähnlich der farbigen Skala, die Sie von Elektrogeräten kennen.
Allgemeine Fakten zum Energieausweis
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweis unterschieden. Beide sind (prinzipiell) zulässig, differieren allerdings in ihrer Aussagekraft.
- Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der vergangenen drei Jahre. Das ermittelte Ergebnis ist daher sehr stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner geprägt – und deshalb wenig aussagekräftig.
- Der Bedarfsausweis basiert auf einem technischen Gutachten, bei dem ein qualifizierter Fachmann den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik inspiziert. Aus seinen Daten wird anschließend ein theoretischer Energiebedarf errechnet. Diese Angaben sind deutlich präziser, weil sie ohne die Variable individuell unterschiedlichen Verhaltens auskommen.
Welchen Ausweis benötige ich?
Baujahr und Größe Ihrer Immobilie entscheiden darüber, welchen Energieausweis Sie vorlegen müssen.
- Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen beiden Varianten wählen.
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn:
- der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde,
- bei einer älteren Immobilie trotzdem bereits der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde,
- das Haus nachträglich durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. - Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Energiebedarf und Effizienzklasse
Zu den Pflichtangaben in jeder Immobilienanzeige gehört der Endenergiebedarf des Gebäudes, der in Kilowattstunden angegeben wird. Er bezeichnet die Energiemenge, die der Immobilie – unter Standard-Bedingungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Energieverluste – zugeführt werden muss, um eine normale (standardisierte) Innentemperatur, einen ausreichenden Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sicherzustellen. Es handelt sich um einen nach technischen Regeln theoretisch ermittelten Wert.
Die Effizienzklasse gibt Auskunft über die energetische Qualität der Immobilie. Heizungsanlage und Dämmstandards werden dazu zunächst einzeln bewertet – bevor sie in der Energieklasse zusammenfließen. Grundsätzlich gilt, je weiter vorn im Alphabet die Effizienzklasse liegt, desto besser ist der energetische Zustand des Objekts. Die farbige Skala ergibt sich aus der EnEV von 2014 und verläuft von dunkelrot nach hellgrün.
Wer trägt die Kosten des Energieausweises?
Die Kosten für den Energieausweis trägt grundsätzlich der Eigentümer, der normalerweise auch der Auftraggeber für die Erstellung eines Energieausweises ist.
Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, dann ist es Aufgabe des Hausverwalters einen gültigen Energieausweis für das ganze Haus vorzuhalten. Sie benötigen somit keinen einzelnen Ausweis für Ihre Eigentumswohnung. Es genügt der für das ganze Haus gültige Energieausweis. Die Kosten tragen alle Eigentümer anteilig Ihrer Miteigentumsanteile.