Immobilienverkauf unter den Vorzeichen der Sanierungspflicht
Jede Immobilie, die vor 2002 gebaut wurde und einen neuen Eigentümer bekommt, muss nach den Vorgaben des seit 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit bestimmten energetischen Standards ausgerüstet werden. Für Käufer ist diese Sanierungspflicht gleichbedeutend mit zusätzlichen Kosten. Für Verkäufer markiert sie eine zusätzliche Hürde beim Immobilienverkauf, der in der aktuell angespannten Situation ohnehin schwieriger geworden ist.
Das EU-Parlament hat strengere Anforderungen für die Energieeffizienz von Gebäuden bestimmt. Demnach müssen in den folgenden Jahren viele Immobilien saniert werden. Insbesondere Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Die sogenannte Gesamtenergieeffizienzklasse soll ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von A bis G angegeben werden. In Deutschland wird die Energieeffizienzklasse von Immobilien derzeit noch auf einer Skala bis H erfasst. Schätzungen gehen daher davon aus, dass die EU-Pläne rund 14 Millionen Gebäude betreffen.
Was bedeutet die Sanierungspflicht für Verkäufer?
Vor allem Eigentümer von Immobilien mit schlechter Energiebilanz haben es derzeit schwerer, einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Vielfach ziehen potenzielle Käufer die Kosten für die notwendige Sanierung gedanklich bereits vom verlangten Kaufpreis ab – und sind vielfach auch nicht bereit, von dieser Position Abstriche zu machen. Zudem können Verkäufer aktuell nicht mehr darauf vertrauen, dass Interessenten Schlange stehen. Die Nachfrage hat durch die allgemein angespannte Situation mit hoher Inflation und hohen Zinsen einen deutlichen Dämpfer erfahren.
Während vor nicht allzu langer Zeit die Lage einer Immobilie das stets wichtigste Kriterium für einen schnellen Verkauf zu einem sehr guten Preis war, so schiebt sich nun die Energieeffizienzklasse einer Immobilie immer mehr in den Vordergrund. Verständlich: Steht sie doch für nicht unerhebliche Kosten, die je nach Buchstabe auf der Skala unmittelbar nach dem Kauf fällig werden.
Den Wert der Immobilie professionell ermitteln lassen
In jedem Fall empfiehlt es sich, vor einem geplanten Verkauf den Wert der Immobilie von einem qualifizierten Immobilienmakler ermitteln zu lassen. Das Ergebnis, das auf Basis anerkannter Verfahren erzielt wird, bietet ein solides Fundament für die Ermittlung eines realistischen Marktpreises – und vor allem für die Preisverhandlungen mit Interessenten.
Die Preisverhandlungen einem Profi übertragen
Grundsätzlich ist es immer klüger, die Verhandlungen über den finalen Kaufpreis einem Makler zu überlassen. Er fungiert als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer und trägt allein durch diese Position psychologisch zu einer entspannteren Atmosphäre bei. Ein qualifizierter Makler kann potenziellen Käufern nicht nur die Größenordnung der notwendigen Sanierungskosten mitteilen, er kann beispielsweise gleichzeitig auch gezielt auf Förderprogramme und Zuschüsse hinweisen, die im konkreten Fall das notwendige Sanierungsbudget merklich entlasten.
Die Alternative: Vor dem Verkauf selbst sanieren
Natürlich ist es auch möglich, die Immobilie vor dem geplanten Verkauf energetisch zu sanieren. Verkäufer können so die staatlichen Zuschüsse und Fördertöpfe selbst nutzen – und müssen final keine Abstriche beim Verkaufspreis einplanen und befürchten. In diesem Fall sollte allerdings unbedingt ein Energieberater konsultiert werden, der genau weiß, welche Maßnahmen sinnvoll und vor allem förderwürdig sind.
Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist und ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.
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