Immobilienerbe in der Patchworkfamilie
In einer Patchworkfamilie kann es im Erbfall schnell zu Ungerechtigkeiten kommen, wenn allein die gesetzliche Erbfolge maßgebend ist – wenn es also keine testamentarischen Verfügungen der Ehepartner gibt. Oft gehen die Kinder aus einer vorherigen Ehe des einen Partners leer aus. Grundsätzlich kompliziert wird es, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, über deren Zukunft dann eine Erbengemeinschaft bestimmen muss.
Patchworkfamilien sind gut beraten, wenn der Nachlass bereits zu Lebzeiten durch ein eindeutiges Testament geregelt wird. Damit kann eine gerechte Verteilung des Erbes sichergestellt und auch verhindert werden, dass es nach dem Tod eines Ehepartners unter den Hinterbliebenen zu heftigen Streitigkeiten kommt, die im schlimmsten Fall sogar vor Gericht landen.
Gesetzliche Erbfolge: In Patchworkfamilien oft ungerecht
Das deutsche Erbrecht trägt den Gegebenheiten in einer Patchworkfamilie nur unzureichend Rechnung. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Frau und ein Mann gehen eine zweite Ehe ein und bringen in diese jeweils zwei Kinder aus vorherigen Beziehungen mit. Die Frau hat ein Vermögen von 100.000 Euro, der Mann steuert ein Vermögen von 200.000 Euro bei.
Stirbt nun der Mann vor seiner Ehefrau, so erbt diese qua Gesetz 50 Prozent seines Vermögens, also 100.000 Euro. Die anderen 50 Prozent erben seine leiblichen Kinder zu gleichen Teilen, folglich jedes 50.000 Euro. Die Kinder der Ehefrau gehen hingegen leer aus, sofern sie nicht adoptiert sind. Ihnen steht kein (Pflicht-) Erbteil zu. Stirbt anschließend die Frau, so erhalten ihre Kinder ihr Gesamtvermögen von nun 200.000 Euro. Die Kinder des Mannes werden dagegen nicht bedacht.
Im Umkehrfall, falls die Frau zuerst stirbt, erhalten ihre Kinder je 25.000 Euro und ihr Ehemann 50.000 Euro. Verstirbt dann der Mann, stehen seinen Kindern je 125.000 Euro zu. Die Reihenfolge des Versterbens und die sich daraus ergebende gesetzliche Erbfolge führen daher in vielen Fällen zu komplizierten und nicht selten ungerechten Verhältnissen. Noch schwieriger wird es zudem, wenn es zusätzlich gemeinsame Kinder gibt.
Ein eindeutiges Testament schafft klare Verhältnisse
Um all diesen Eventualitäten und Schwierigkeiten zu entgehen, raten Experten dringend dazu, das Erbe in einem Testament unmissverständlich zu organisieren. Grundsätzlich empfiehlt sich für Patchworkfamilien die Option, die beiden Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und nach deren Tod für alle Kinder eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen festzulegen. Lassen Sie am besten von einem kompetenten Rechtsexperten beraten, der auch für die Pflichtteilregelung eine praktikable Lösung bereithält.
Ein Immobilienerbe kompliziert die Situation zusätzlich
Gehört zudem eine Immobilie zum Nachlass in einer Patchworkfamilie, so ist ein Testament noch einmal wichtiger. Stirbt ein Ehepartner, so bilden dessen Kinder und der noch lebende Partner (zwangsläufig) eine Erbengemeinschaft, die auch im Grundbuch als Eigentümergemeinschaft fixiert wird. Alle Entscheidungen, die im Hinblick auf die Immobilie getroffen werden, müssen fortan einvernehmlich erfolgen. Sind die Kinder des verstorbenen Partners noch minderjährig, so hätte auch dessen geschiedener Partner als gesetzlicher Vertreter noch ein Wörtchen mitzureden. Eine solche Situation kann schnell zu Streitigkeiten und Zerwürfnissen führen und sollte daher tunlichst vermieden werden.
Sie leben als Patchworkfamilie in einer eigenen Immobilie und fragen sich, was mit Ihrem Erbe geschehen soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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