Gasheizung: Das müssen Eigentümer jetzt beachten
Gas bleibt auf unabsehbare Zeit knapp und teuer. Sparen heißt daher das Gebot der Stunde. Um den Verbrauch zu drosseln, hat das Bundeskabinett ein zweites Maßnahmenpaket beschlossen, das mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Im Fokus stehen dabei die Heizungsanlagen. Das müssen Eigentümer jetzt beachten
Die Verordnung mit dem griffigen Namen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gilt vorläufig für zwei Jahre und sieht für private Immobilien verbindlich Folgendes vor:
- Gasheizungen müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden, um niedrige Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht einzustellen.
- Für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist der sogenannte hydraulische Abgleich verpflichtend. Durch eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern sollen die Heizungen effizienter arbeiten.
- Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.
Bereits ab dem 1. September 2022 gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV). Sie ist derzeit auf sechs Monate befristet und schreibt unter anderem vor:
- Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehend ausgesetzt. Allerdings bleiben Mieter weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
- Private Schwimm- und Badebecken, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom geheizt werden, ausgenommen die Beheizung ist für therapeutische Anwendungen zwingend notwendig.
- Gasversorger und Eigentümer größerer Wohnimmobilien müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den zu erwartenden Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.
Mit den beschlossenen Maßnahmen reagiert das Bundeskabinett auch auf die Entscheidung der Europäischen Union, den Gasverbrauch in diesem Winter freiwillig um 15 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre zu reduzieren. Stichtag ist der 31. März 2023.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums reicht diese Vorgabe jedoch nicht aus, um in Deutschland eine Gasmangellage abzuwenden. Dazu sind Einsparungen in Höhe von 20 Prozent nötig. Die beiden Verordnungen sollen diese Anstrengungen untermauern.
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