Immobilienlexikon

Widerrufsbelehrung

Mit einer Widerrufsbelehrung werden Verbraucher über ihr Recht aufgeklärt, durch die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung von einem Vertrag zurückzutreten beziehungsweise diesen rückwirkend aufzulösen.

Händler haben nach § 355 BGB die Pflicht, Käufer über das Widerrufsrecht und den möglichen Rücktritt vom Vertrag zu informieren.

Das Widerrufsrecht selbst ist als das Recht definiert, von einem bereits geschlossen Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag zurückzutreten.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung erforderlich?

Seit Einführung der verbindlichen EU-Verbraucherrechtslinie zum 13. Juni 2014 müssen Händler und Anbieter von Dienstleistungen sowie Banken und Kreditinstitute ihren Kunden ein Widerrufsrecht einräumen – und ihnen entsprechend eine Widerrufsbelehrung zur Kenntnis geben – wenn ihre Geschäftstätigkeit die folgenden Kennzeichen aufweist:

- außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

- Fernabsatzverträge oder

- Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen.

Entsprechend können unter anderem die folgenden Verträge widerrufen werden:

- Bauverträge

- Kreditverträge für Immobilien

- Mietverträge

- Kaufverträge mit Online-Shops

- Verträge mit Ratenlieferung

- Versicherungsverträge.


Besteht ein grundsätzliches Widerrufsrecht?

Nein, es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht. Jeder Vertrag ist zunächst einmal bindend und prinzipiell auch ohne Widerrufsbelehrung gültig. Das Widerrufsrecht gilt explizit nur für Verträge, die unter den oben genannten, vertraglichen Rahmenbedingungen zustande kommen. In diesen Fällen ist ein Widerrufsrecht garantiert und die Widerrufsbelehrung Pflicht.

Ausnahmen gelten für:

- Maßanfertigungen

- verderbliche Waren und Lebensmittel

- digitale Inhalte, die per Download oder Streaming vertrieben werden

- versiegelte Produkte, wenn das Siegel gebrochen wurde

- Dienstleistungen, die zu einem konkreten Zeitpunkt erbracht wurden (Bahntickets, Konzertkarten)

- Finanzprodukte, deren Kaufpreis Schwankungen unterliegt.


Welche Fristen gelten für das Widerrufsrecht?

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt laut BGB 14 Tage. Eine Ausnahme gilt für Renten- und Lebensversicherungen: In diesen Fällen verlängert sich die Frist auf 30 Tage.

Wichtig: Auch Wochenenden und Feiertage fließen in die Berechnung der Widerrufsfrist ein. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den folgenden Werktag.

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