Staffelmiete
Eine Staffelmiete ist eine Form der Miete, bei der bereits im Voraus vertraglich festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Ein Staffelmietvertrag muss immer schriftlich fixiert sein und von beiden Parteien unterschrieben werden, eine Übersendung per E-Mail reicht beispielsweise nicht aus. Zudem verlangt der Gesetzgeber, dass für die Mieterhöhung ein konkreter Geldbetrag angegeben wird, eine Vereinbarung über eine prozentuale Erhöhung der Miete ist unwirksam.
Eine Staffel muss mindestens ein Jahr umfassen. Das meint: Zwischen den Erhöhungen muss die Miete mindestens 12 Monate konstant bleiben. Bei der automatischen Erhöhung der Miete kann der Vermieter bei einem Staffelmietvertrag jedoch sowohl auf die Ankündigung der Anhebung als auch auf die Einholung der Zustimmung des Mieters verzichten.
Der Staffelmietvertrag gibt dem Vermieter Planungssicherheit und garantiert ihm eine kontinuierliche Mietsteigerung. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgeschrieben, sodass Staffelmietverträge auch für 15 oder 20 Jahre festgelegt werden können.
In Gebieten, in denen eine Mietpreisbremse gilt, muss der Vermieter diese auch bei einem Staffelmietvertrag beachten. Die Ausgangsmiete darf folglich nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse greift im Übrigen auch bei jeder einzelnen Mietstaffel.
Weitere Mieterhöhungen – neben der automatischen Steigerung der Miete – sind bei einem Staffelmietvertrag ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mieterhöhungen nach Modernisierungen. Einzig die Betriebskosten können im Bedarfsfall angepasst werden.