Sondertilgung
Eine Sondertilgung ist eine Tilgung, die über die im Kreditvertrag vereinbarten, regelmäßigen Leistungen hinausgeht. Durch die außerplanmäßige Sonderzahlung sinkt die Restschuld eines Immobiliendarlehens schneller, die Laufzeit verkürzt sich und im Saldo sind weniger Zinsen zu zahlen.
Inhaltsverzeichnis
Ist eine Sondertilgung bei jedem Immobiliendarlehen möglich?
Ein gesetzliches Recht auf die Zuzahlung gibt es nicht. Die Option, eine Sonderzahlung leisten zu können, muss daher im Kreditvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Inzwischen sind Sondertilgungen aber fast Standard bei der Immobilienfinanzierung. Einige Kreditinstitute verlangen für diese Möglichkeit jedoch spezielle Zusatzzinsen. Denn durch die schnellere Tilgung des Darlehens entgehen der Bank Zinseinnahmen.
Es gibt jedoch auch Kreditverträge, bei denen für Sondertilgungen keine gesonderten Gebühren erhoben werden. Zumeist können fünf Prozent der anfänglichen Nettodarlehenssumme außerhalb der Norm getilgt werden.
Wann lohnt sich eine Sondertilgung?
Grundsätzlich ist jede Sondertilgung eine sinnvolle Option, um ein Immobiliendarlehen schneller zurückzuzahlen. Erhöht sich dadurch jedoch der Zinssatz, so sollte diese Möglichkeit nur in Betracht gezogen werden, wenn regelmäßig Sondertilgungen geleistet werden können. Denn nur dann können die eingesparten Zinsen durch die verkürzte Laufzeit den höheren Zinssatz ausgleichen.
Sondertilgungsrechte ohne Aufschlag sind dagegen immer attraktiv. Es empfiehlt sich zudem, in Fällen, in denen mit einer großen Gehaltserhöhung oder einer Erbschaft gerechnet werden kann, das Sondertilgungsrecht im Vertrag explizit von fünf auf zehn Prozent des Nettodarlehensbetrags zu erweitern.
Bei Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ((KfW) sind Sondertilgungen nur in Ausnahmefällen möglich. In aller Regel kann nur der Gesamtbetrag gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung getilgt werden.
Höhe der Sondertilgung
Die Höhe der Sondertilgung hängt von den finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers und den Konditionen seines Kreditvertrags ab. Neben der Vereinbarung einer jährlichen Rückzahlung zwischen fünf und zehn Prozent des Nettodarlehensbetrags, gibt es auch Verträge, die eine konkrete Summe als Sondertilgung pro Jahr erlauben oder die Häufigkeit einer Sonderzahlung während der Laufzeit beschränken.
Steht unerwartet, beispielsweise infolge einer Erbschaft, ein größerer Geldbetrag zur Verfügung, der eine mögliche Sondertilgung übersteigt, so besteht ab einer Laufzeit von zehn Jahren zudem die Möglichkeit, die Baufinanzierung mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen – und den Kredit ganz oder teilweise auszulösen.