Sachverständiger
Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und Expertise auf einem bestimmten Gebiet. Die Bezeichnung ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben dagegen vor einer Berufskammer oder einer Industrie- und Handelskammer nicht nur ihre besondere Qualifikation, sondern auch ihre persönliche Eignung zur Ausübung einer objektiven, unparteiischen Arbeit nachgewiesen.
Im Immobilienbereich werden Sachverständige oder Immobiliengutachter vorrangig beauftragt, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Sie sind dabei an die Vorgaben des § 194 des Baugesetzbuches (BauBG) gebunden. Bei juristischen Auseinandersetzungen, beispielsweise im Zuge von Erbstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren, werden immer zertifizierte Sachverständige mit der Wertermittlung beauftragt. Bei einem normalen Immobilienverkauf übernimmt für gewöhnlich ein qualifizierter Immobilienmakler diese Aufgabe.