Notar
Der Notar ist in Deutschland ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er ist Träger öffentlicher Aufgaben und hat die Verpflichtung, alle Beteiligten eines Rechtsgeschäfts über dessen Inhalte zu informieren und über die sich daraus ergebenden Konsequenzen in Kenntnis zu setzen.
Die Haupttätigkeit des Notars liegt in der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – was ihn von einem Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen einer Partei vertritt. Zu den Kerngebieten des Notars gehören:
- das Grundstücksrecht,
- das Erbrecht,
- das Familienrecht,
- das Gesellschaftsrecht.
Ein Notar wird auf Lebenszeit bestellt. Spätestens zum Ende des Monats, in dem er sein 70. Lebensjahr vollendet, wird er kraft Gesetzes in den Ruhestand versetzt.
Unterschiede zwischen notarielle Beurkundung und notarieller Beglaubigung
Für die Ausübung seiner Tätigkeit steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Er muss zudem eine sogenannte Urkundenrolle führen, in der er seine Amtstätigkeiten fortlaufend dokumentiert. Zu den vorrangigen Aufgaben eines Notars zählt die notarielle Beurkundung ebenso wie die notarielle Beglaubigung.
Bei einer notariellen Beurkundung
überprüft der Notar den vollständigen Inhalt eines Dokuments. Die Niederschrift, beispielsweise eines Kaufvertrages, wird den Anwesenden vom Notar laut vorgelesen, zumeist verbunden mit einer Aufklärung über Rechte und Pflichten. Eine notarielle Beurkundung schließt daher die rechtlich-fachkundige und unparteiische Beratung der beteiligten Personen ein. Damit auch juristisch unerfahrene Personen die Tragweite eines Vertrags oder einer Vereinbarung ermessen können, verlangt der Gesetzgeber bei folgenschweren Rechtsgeschäften diese notarielle Beurkundung. Dazu zählt unter anderem der Immobilienkauf beziehungsweise der Immobilienverkauf. Für die Richtigkeit seiner juristischen Handlungen haftet der Notar persönlich. Der Abschluss einer hochdotierten Berufshaftpflicht ist daher für alle Notare in Deutschland Pflicht.
Bei einer notariellen Beglaubigung
bestätigt der Notar hingegen ausschließlich die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift beziehungsweise Kopie. Den jeweiligen Inhalt des Dokuments prüft er nicht.
Jeder Notar rechnet seine Tätigkeit auf Basis des einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ab.