Maklerkosten
Die Maklerkosten, oft auch Maklergebühren oder Maklerprovision beziehungsweise Maklercourtage genannt, sind ein erfolgsabhängiges Honorar, das dem Immobilienmakler bei der erfolgreichen Vermittlung eines Objekts, entweder zur Vermietung oder zum Verkauf, zusteht. Ihre Höhe bemisst an verschiedenen Faktoren, von denen ein wesentlicher der Umstand ist, ob eine Immobilie zur Vermietung oder zum Verkauf vermarktet wurde.
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Maklerkosten bei der Vermietung einer Immobilie
Bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung dürfen die Maklerkosten maximal den Betrag von zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer umfassen. Mit der Einführung des Bestellerprinzips für Mietverhältnisse im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber klar geregelt, dass die Maklerkosten von demjenigen zu tragen sind, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat – in der Regel also der Vermieter. Zuvor konnte die Maklerprovision dem zukünftigen Mieter auferlegt werden.
Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie
Bei den Maklerkosten für den Verkauf einer Immobilie ist prinzipiell keine Obergrenze festgelegt. Rein theoretisch könnten sie also frei verhandelt werden. Allerdings hat sich in den einzelnen Bundesländern eine „übliche Höhe“ etabliert, die durchaus den Status der Verbindlichkeit hat. Demnach wird in allen Bundesländern ein Satz von 7,14 % vom Verkaufspreis als Maklerprovision angesetzt – mit Ausnahme von Bremen (5,95 %), Hamburg (6,95 %), Hessen (5,95 %) und Mecklenburg-Vorpommern (5,95 %).
Mit Datum vom 23.12.2020 trat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft, das dazu geführt hat, dass Käufer und Verkäufer sich in der Praxis die Maklerkosten nun hälftig teilen. So ergeben sich für beide Parteien Maklerkosten von in der Regel 3,57 % des Verkaufspreises. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Verkäufer mindestens 50 % der Maklerprovision übernehmen muss. Die Neuregelung betrifft explizit nur den privaten Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Sie gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Objekte und Grundstücke.
Wann sind die Maklerkosten fällig?
Die Maklergebühren sind ihrem Wesen nach eine Vergütung des Maklers für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie werden auch deshalb als Provision oder Courtage bezeichnet, weil sie dem Makler erst ausgezahlt werden, wenn er seine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat – also nach Verkauf oder Vermietung des Objekts.
Können Maklerkosten bei Nicht-Erfolg anfallen?
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass es dem Makler nicht gelingt, einen Käufer oder einen Mieter zu finden. Er kann dann nur Kosten geltend machen, wenn dies zuvor im Vertrag explizit vereinbart wurde. Bei schwer zu vermarktenden Objekten sichern sich Makler gelegentlich durch die Festsetzung eines solchen Aufwendungsersatzes (für verauslagte Kosten, Arbeitseinsatz und weiters) gegen den Nicht-Erfolg ab.