Immobilienlexikon

Makleralleinauftrag

Beauftragt ein Immobilieneigentümer nur einen einzigen Immobilienmakler mit der Vermarktung und dem Verkauf seiner Immobilie, so schließt er mit diesem einen Makleralleinauftrag. Der Alleinauftrag bringt für den Auftraggeber zumeist höhere Erfolgsaussichten mit sich. In diesem Fall ist der Makler in aller Regel besonders motiviert den bestmöglichen Preis für eine Immobilie zu erzielen, da er nach erfolgreichem Geschäftsabschluss eine Maklerprovision erhält.

Im Gegensatz zu einem Makleralleinauftrag ist der Immobilieneigentümer bei einem normalen oder allgemeinen Maklerauftrag nicht an einen einzigen Immobilienmakler gebunden. Er kann sein Haus oder seine Wohnung auch mehreren Maklern zur Vermarktung überlassen. Da jeder dieser Makler nicht verlässlich mit einer Provision rechnen kann, ist deren Motivation oftmals geringer als bei einem Makleralleinauftrag. Dies vor allem auch deshalb, weil es dem Eigentümer bei einem allgemeinen Maklerauftrag zusätzlich erlaubt ist, privat nach Kaufinteressenten zu suchen. Gelingt ihm ein Privatverkauf, gehen alle Immobilienmakler leer aus.

Unterschiede zwischen einfachem und qualifizierten Makleralleinauftrag

Bei einem Makleralleinauftrag wird zwischen der einfachen und der qualifizierten Variante unterschieden. Während der Verkäufer bei einem einfachen Makleralleinauftrag ebenfalls nach Kaufinteressenten suchen darf, schließt er bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag aus, dass er die Immobilie eigenständig verkauft. Sollten sich in diesem Fall potenzielle Käufer beim Eigentümer melden, so muss er sie an den Makler verweisen.


Vorteile des Makleralleinauftrags

Neben dem grundsätzlich größeren Engagement, das ein Immobilienmakler mitbringt, mit dem der Verkäufer einen Makleralleinauftrag geschlossen hat, hat ein solcher Vertrag weitere Vorteile:

Die fest vereinbarte Courtage

ist ein fixer Kalkulationsposten für den Verkäufer. Er muss nicht mehreren Maklern unterschiedliche Provisionen aushandeln.

Mit Motivation und Expertise

wird der allein beauftragte Makler die Vermarktung angehen: Vom Exposé bis zur Vorbereitung der Besichtigungstermine. Je schneller ihm ein Verkauf zu einem guten Preis gelingt, desto besser ist seine Entlohnung im Verhältnis zur investierten Zeit.

Eine ausführliche Beratung

des Verkäufers in allen wesentlichen Punkten des Vermarktungsprozesses beschleunigt und optimiert diesen. So profitiert der Verkäufer gleich doppelt: Im Verkaufsprozess passieren keine Fehler und das Ziel des Verkaufs wird zeitnah erreicht.

Wichtig: Einen großen Nachteil birgt der Makleralleinauftrag gleichwohl: Gelingt es dem Makler innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist nicht, die Immobilie zu verkaufen, so ist der Verkäufer trotzdem verpflichtet, ihm eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert der Immobilie und der Intensität der Serviceleistungen des Maklers.


Kündigung des Makleralleinauftrags

Makleralleinaufträge werden in aller Regel mit einer festen Laufzeit, zumeist von 6 Monaten, abgeschlossen. Zum Ablauf dieser Frist kann der Vertrag gekündigt werden – oder es wird bereits vorab festgelegt, dass er ohne besondere Kündigung ausläuft. Um einen befristeten Makleralleinauftrag während seiner Laufzeit zu kündigen, benötigt der Eigentümer einen triftigen Grund. Der ist beispielsweise gegeben, wenn der Makler seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachkommt oder wissentlich falsche Angaben macht.

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