Immobilienversicherungen
Der Traum von den eigenen vier Wänden kann schnell zu einem Albtraum werden, wenn die Immobilie nicht hinreichend gegen Schäden versichert ist. Immobilienversicherungen decken Schäden unterschiedlicher Art ab. Einige davon sind unverzichtbar, andere optional, wieder andere in den meisten Fällen überflüssig. Welche Versicherung empfehlenswert ist, hängt außerdem davon ab, ob die Immobilie selbstgenutzt wird oder vermietet ist. Hier eine Übersicht.
Inhaltsverzeichnis
Die Wohngebäudeversicherung
ist ein „Muss“ für jeden Immobilieneigentümer, obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss dieser Versicherung gibt. Intensität und Häufigkeit von schweren und schwersten Stürmen und Orkanen nehmen auch in Deutschland zu. Sie hinterlassen Schneisen aus umgestürzten Bäumen, abgedeckten Dächern und überschwemmten Kellern. Aber auch Feuer und Leitungswasser können immense Schäden an einer Immobilie verursachen – die Eigentümer schnell in große finanzielle, bisweilen existentielle, Notlagen bringen können.
Die Wohngebäudeversicherung wird in aller Regel als verbundene Hausversicherung angeboten und beinhaltet drei Bausteine:
- Feuerversicherung,
- Leitungswasserversicherung,
- Sturmversicherung.
Die Elementarschadenversicherung
Der Standard-Schutz einer verbundenen Hausversicherung schließt sogenannte Elementarschäden nicht mit ein. Darunter werden Schäden gefasst, die durch Naturgewalten bedingt sind: Also Erdbeben und Hochwasser, Erdrutsch und Lawinenabgang, Vulkanausbrüche und Starkregen. Gegen die Folgen solcher Katastrophenereignisse können sich Immobilieneigentümer mit dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung schützen, die zumeist als Extra-Baustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Elementarschäden können verheerend sein. Trotzdem sollten Immobilieneigentümer ganz nüchtern überlegen, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Immobilie von derartigen Naturgewalten heimgesucht. Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung sind vergleichsweise hoch – und lohnen daher nur, wenn die Immobilie tatsächlich in einer Gefahrenzone steht.
Die Hausratversicherung
versichert Inventar und Einrichtung gegen Schäden durch Wasser, Brand und Einbruchdiebstahl. Eingeschlossen sind Mobiliar und Haushaltsgegenstände, Haushaltsgeräte und Bekleidung, Wertgegenstände (bis zu einer anbieterspezifischen Obergrenze) und – je nach gewähltem Tarif – auch das Fahrrad.
Zu den abgedeckten Gefahren gehören:
- Blitzeinschlag, Überspannung und Brand,
- Schäden durch Leitungswasser,
- Sturmschäden am Mobiliar, zum Beispiel durch aufgewehte Fenster,
- Einbruchdiebstahl,
- Vandalismus.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
gehört zu den Standardversicherungen, die Eigentümer einer vermieteten Immobilie abschließen sollten – und zwar ganz gleich, ob es sich um dabei um Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Sie garantiert dem Eigentümer eine Absicherung bei Personen- und Sachschäden, die durch die Immobilie verursacht werden, respektive auf dem dazugehörenden Grundstück passieren. Klassische Beispiele sind der herabfallende Dachziegel oder der Postbote, der auf der vereisten Zufahrt ausrutscht, und sich den Knöchel verstaucht.
Wird die Immobilie selbst genutzt, so ist diese Versicherung hingegen nicht nötig, da das private Äquivalent, die Privathaftpflicht, Schutz vor Schadensansprüchen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden bietet, die vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurden.
Weitere Immobilienversicherungen
Der Markt bietet eine Vielzahl weiterer Versicherungen, bei denen jeweils zu prüfen ist, ob sie ihm Einzelfall sinnvoll sind oder ob das Verhältnis von regelmäßigen Kosten zu eventuell einmaligem Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis steht. Dazu gehören beispielsweise:
- die Mietausfallversicherung,
- die Mietnomadenversicherung,
- die Wohnungs- und Grundstücksrechtsversicherung.
Eine Risikolebensversicherung hat dagegen fast immer ihre Berechtigung, wenn ein großer Immobilienkredit abbezahlt werden muss – und Angehörige für den Todesfall des Hauptverdieners nicht auf einem riesigen Schuldenberg sitzen bleiben sollen. Zum Absichern einer Baufinanzierung eignen sich besonders Modelle, bei denen die Versicherungssumme im Gleichschritt mit der Restschuld des Kreditvertrags sinkt. Auch unverheiratete Paare können sich – wenn beide Partner einen Vertrag abschließen – gegenseitig absichern.