Immobilienlexikon

Hausverkauf Kosten

Auch der Verkauf eines Hauses ist nicht kostenlos. Unabhängig davon, ob möglicherweise noch Geld in die Hand genommen wird, um durch gezielte Schönheitsreparaturen und kleinere Renovierungen, den Verkaufspreis günstig zu beeinflussen – die folgend aufgeführten Kosten fallen beim Verkauf einer Immobilie nahezu immer an:

Kosten für einen Energieausweis

Das Gesetz schreibt eindeutig vor, dass dem Käufer ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Ansonsten drohen empfindliche Geldbußen. Je nachdem, ob ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis benötigt wird, variieren die Kosten sehr stark und erreichen eine Spannbreite von 40 Euro bis 500 Euro.

Kosten für den Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug legitimiert den Verkäufer als rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie und enthält überdies wichtige Informationen zur Lage der Immobilie, zu Belastungen und Beschränkungen. Die Kosten für einen beglaubigten Auszug liegen bei rund 25 Euro.

Kosten für ein Wertgutachten

Ein unabhängiges Wertgutachten dient vor allem dazu, um in Verkaufsverhandlungen, den Angebotspreis fundiert rechtfertigen zu können. Es ist vor allem dann wichtig, wenn der Hausverkauf ohne Makler abgewickelt wird. Die Preise für ordentliche Wertgutachten sind gesetzlich nicht vorgegeben, richten sich aber zumeist nach der Verordnung über „Honorare für Architekten und Ingenieure“ (HOAI). Je nach Verkehrswert der Immobilie ergeben ich so Kosten von 600 Euro bis 3.000 Euro.

Maklerkosten

Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Seit dem Dezember 2020 greift jedoch das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten“, sodass die Maklergebühren in der Regel jeweils zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen werden. Sie beträgt für jeden bis zu 3,57 Prozent des Kaufpreises.

Zusätzliche Kosten, die beim Hausverkauf entstehen können

Neben den quasi unumgänglichen Kosten eines Immobilienverkaufs gibt es eine Reihe von Posten, deren Fälligkeit vom Einzelfall abhängt. Es sind sozusagen „Kann-Kosten“. Dazu gehören:

Die Spekulationssteuer

Spekulationssteuer fällt nicht an, wenn die Immobilie mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde – oder wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen. In allen anderen Fällen ist sie zu entrichten. Ihre Höhe bemisst sich an der Höhe des Gewinns und am Einkommenssteuersatz des Verkäufers.

Kosten für die Löschung einer Grundschuld

Möchte der Käufer das Haus frei von finanzieller Belastung übernehmen, was zumeist der Fall ist, so muss der Eigentümer eine eventuell noch im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen lassen. Dazu beantragt er bei seiner Bank einen Löschungsbewilligung, die ein beauftragter Notar benötigt, um die Löschung beim Grundbuchamt veranlassen zu können. Die Kosten für den Notar und die Gebühren der Behörde summieren sich auf rund 0,2 % der Grundschuld.

Tipp: Es kann durchaus lohnend sein, über diesem Punkt mit dem Käufer detailliert zu sprechen. Eine Grundschuld kann recht unkompliziert auf den neuen Eigentümer übertragen werden, der sie anschließend für seine eigene Finanzierung nutzen kann. So sparen beide Seiten die Kosten für Löschung beziehungsweise Eintragung einer Grundschuld.

Die Vorfälligkeitsentschädigung

Soll mit dem Erlös aus dem Hausverkauf, der Kredit abgelöst werden, der für die Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurde, so stellt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Sie lässt sich damit den entgangenen Gewinn durch die vorzeitige Tilgung erstatten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Restschuld und den vereinbarten Konditionen des jeweiligen Kredits.

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