Hausordnung
Eine Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten der Bewohner eines Mehrfamilienhauses. Sie dient vorrangig dazu, das Zusammenleben einvernehmlich zu gestalten und Streitigkeiten vorzubeugen. Die Hausordnung enthält daher sowohl Verhaltensregeln als auch Verbote. Wichtig ist, dass die aufgeführten Regelungen mit allgemein gültigen Gesetzen übereinstimmen müssen und nicht in Widerspruch zu Vereinbarungen im Mietvertrag stehen dürfen.
Im Einzelnen enthält eine Hausordnung insbesondere Regeln zu den folgenden Punkten:
- Ruhezeiten,
- Nutzung der Gemeinschaftsräume, des Gemeinschaftsgartens,
- Haussicherheit (Abschließen der Eingangstür, Lagerung gefährlicher Stoffe im Keller oder in der Tiefgarage),
- Hausreinigung,
- Winterdienst,
- Grillen auf Balkon und Terrasse,
- Nutzung des Innenhofs,
- Rauchverbot.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für eine Hausordnung. Ausnahme: Handelt es sich um eine Wohnungseigentumsanlage, so gehört das Aushängen einer Hausordnung zu den Bestandteilen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgeschrieben ist. Das meint: Die Eigentümergemeinschaft muss eine Hausordnung beschließen, die vom Verwalter ausgehängt wird.
Wo findet sich die Hausordnung?
Für gewöhnlich wird die Hausordnung im Aufgang oder im Hausflur ausgehängt. Für Ihre Gültigkeit, insbesondere wenn es um Pflichten des Mieters geht, ist es jedoch wichtig, dass die Hausordnung gleichzeitig Bestandteil des Mietvertrages ist. Zum Winterdienst und zur Treppenhausreinigung beispielsweise kann ein Mieter nur dann herangezogen werden, wenn diese Vereinbarungen auch im Mietvertrag dokumentiert sind. Das Gleiche gilt für eventuelle Beschränkungen für das Grillen auf Balkonen.
Die Hausordnung darf keine Regeln oder Vorschriften enthalten, die die Persönlichkeitsrechte des Mieters verletzten oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dazu gehören beispielsweise.
- ein Besuchsverbot,
- ein Übernachtungsverbot für Besucher des Mieters,
- ein generelles Verbot, in der Wohnung zu musizieren,
- ein Verbot, Wäsche auf Balkon oder Terrasse aufzuhängen,
- ein generelles Haustierverbot.
Verstößt ein Mieter wiederholt gegen die Hausordnung, so kann der Vermieter ihn abmahnen – und damit zur Unterlassung seines Verhaltens auffordern. Ändert der Mieter anschließend sein Verhalten nicht, so kann der Vermieter ihm im äußersten Fall eine Kündigung nach Abmahnung aussprechen.