Immobilienlexikon

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ihrem Wesen nach einer Haftpflichtversicherung für eine Immobilie: Sie springt für Schäden ein, die vom Haus ausgehen. Sie schützt Haus- und Grundstücksbesitzer oder die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft vor den finanziellen Folgen von Personen- oder Sachschäden.

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Ein Haus mitsamt Grundstück oder eine Wohnung können schnell zur Gefahrenquelle werden: Ein Dachziegel fällt auf ein geparktes Auto oder ein Nachbar stürzt, weil im Winter der Schnee nicht (rechtzeitig) geräumt wurde. Wer seine Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern sie vermietet (oder auch zeitweilig überlassen) hat, haftet als Eigentümer für Schäden, die anderen durch die Immobilie entstehen. Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht sind Eigentümer gleichwohl verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von Haus oder Wohnung keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Wird die Immobilie hingegen selbst bewohnt, so greift im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung. Eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist folglich nicht erforderlich.


Welche Schäden sind versichert?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet einen gewissen Rundumschutz:  Sie greift sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden. Erleidet der Betroffene durch die Verletzung zusätzliche Einbußen, beispielsweise weil er durch ein gebrochenes Bein längere Zeit nicht arbeiten kann, so übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.

Grundsätzlich überprüft der Versicherungsanbieter, ob die Forderungen eines Geschädigten überhaupt berechtigt sind – oder ob er möglicherweise selbst für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. In der Fachsprache nennt sich dies passiver Rechtsschutz.


Die Versicherung ist kein Freifahrtschein

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entbindet Eigentümer nicht von ihren Verkehrssicherheitspflichten. So kann ein über Monate defektes Licht im Treppenhaus oder im Eingangsbereich durchaus als grob fahrlässig ausgelegt werden – mit der Folge, dass die Versicherung im Schadensfall nicht die vollen Kosten übernimmt. Gleiches gilt für unzureichend geräumte oder gestreute Gehwege im Winter. Aber: Der Hausmeister oder anderen Personen, die der Eigentümer mit dem Winterdienst oder der Gartenpflege beauftragt hat, sind ausdrücklich mitversichert.


Was sollte eine gute Versicherung leisten?

Jede Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte auf die Immobilie zugeschnitten sein. Es macht wenig Sinn, einen Tarif zu wählen, der eine Solaranlage mitversichert, wenn das Haus gar keine Module auf dem Dach hat. Für alle Fälle empfiehlt es sich jedoch, auf einige Standards Wert zu legen. Dazu gehört an erster Stelle eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Zweitens sollten Spätfolgen und sogenannte Allmählichkeitsschäden mit abgesichert sein. Darunter werden Schäden gefasst, die nicht durch ein einmaliges Ereignis, sondern durch einen unentdeckten, konstanten Defekt ausgelöst werden, beispielsweise eine undichte Wasserleitung, die erst Monate oder Jahre später zu einem großen Wasserschaden führt. Ein dritter Punkt schließlich ist die Absicherung späterer Umbauarbeiten oder kleinerer Modernisierungen. In diesem Falle empfiehlt sich das Ausschöpfen der üblichen Höchstgrenze von 100.000 Euro.

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