Grundflächenzahl
Neben der Art der Bebauung ist besonders die Grundflächenzahl (GRZ) wichtig für die Nutzbarkeit und damit die Bewertung eines Grundstücks. Sie gibt den Anteil an der Gesamtfläche eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Die Angabe erfolgt in Form einer Dezimalzahl. Eine GRZ von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass sich 40 Prozent des Gesamtgrundstücks überbauen und versiegeln lassen. In der Regel darf ein Wert von 0,8 nicht überschritten werden.
Die Grundflächenzahl hat ihre gesetzliche Grundlage in der Baunutzungsverordnung und wird im Bebauungsplan ausgewiesen. Sie bezieht ausdrücklich auch die Flächen von Garagen, Terrassen und Zufahrten ein. Allerdings ist es auf Antrag oft möglich, die zulässige Grundfläche dieser Nebenflächen, um bis zu 50 Prozent zu überschreiten. Die Regelungen variieren je nach Bundesland.
Eine hohe Grundflächenzahl steigert den Wert des Grundstücks, da auf diesem mehr Wohnraum geschaffen werden kann. Für Käufer einer gebrauchten Immobilie ist sie in allen Fällen interessant, in denen Anbauten geplant sind. Je nach Ausschöpfung der entsprechenden GRZ ist eine bauliche Erweiterung reglementiert.