Immobilienlexikon

Grundbuchauszug

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle rechtlichen Daten zu den Grundstücken einer Gemeinde auf sogenannten Grundbuchblättern zusammengefasst sind. Jedes Grundbuchblatt gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, benennt die Rechte, die an dem Grundstück bestehen, beispielsweise ein Wegerecht, ebenso wie die Belastungen, die auf ihm ruhen. Aufgeführt sind außerdem die Form und Größe einer etwaigen Bebauung. Alle Grundstücke in Deutschland unterliegen dem Grundbuchzwang, sie müssen also über einen Eintrag verfügen.

Wer einen Grundbuchauszug beantragt, erhält eine Abschrift des Grundbuchblatts.

Wie ist ein Grundbuchauszug gegliedert?

Der Grundbuchauszug hat eine einheitliche Form und besteht immer aus der sogenannten Aufschrift, dem folgenden Bestandsverzeichnis und den anschließenden Abteilungen I, II und III.

Die Aufschrift

enthält die Nummer des Grundbuchblattes, benennt das zuständige Grundbuchamt am jeweiligen Amtsgericht, den entsprechenden Grundbuchbezirk und das aktuelle Datum des Grundbuchauszugs.

Das Bestandsverzeichnis

definiert die Lage und Größe des Grundstücks durch Angabe der Gemarkung, der Flur und der dazugehörenden Flurstücke. Straße und Hausnummer ergänzen die Informationen.

In Abteilung I

werden Informationen über den Eigentümer (oder Erbbauberechtigten) des Grundstücks festgehalten. Sind mehrere Personen eingetragen, wird auch das jeweilige Anteilsverhältnis angegeben. Zusätzlich finden sich Vermerke darüber, wann und wie der aktuelle Eigentümer in den Besitz des Grundstücks gelangt ist (Kauf, Erbschaft, Zwangsversteigerung usw.).

Abteilung II

enthält alle Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Hierzu zählen beispielsweise das Nießbrauch- oder ein Wohnrecht sowie das Erbbaurecht.

Abteilung III

umfasst Grundpfandrechte, wie die Grundschuld oder die Hypothek. Sie ist deshalb besonders für Gläubiger oder Kreditinstitute zur Absicherung von Ansprüchen interessant.


Wann wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Der Grundbuchauszug gehört zu den elementaren Dokumenten, die bei einem Immobilienverkauf erforderlich sind. Er weist den Verkäufer als tatsächlichen Eigentümer der Immobilie aus und legitimiert ihn insofern, überhaupt einen Kaufvertrag abschließen zu können. Der Inhalt des Grundbuchauszuges wird durch den Notar im Kaufvertrag protokolliert.

Auch Käufer benötigen einen Grundbuchauszug, wenn sie ihren Immobilienkauf über einen Kredit finanzieren möchten: Die Bank verlangt dieses Dokument für eine Finanzierungszusage – und um überprüfen zu können, ob Grundstück und Immobilie nicht bereits belastet sind. Oder ob eventuell eine Wertminderung der Immobilie, beispielsweise durch ein vorhandenes Nießbrauchrecht, gegeben ist. In aller Regel muss der Grundbuchauszug nicht zuvor beglaubigt werden.


Wer kann das Grundbuch einsehen?

Obwohl das Grundbuch als öffentliches Verzeichnis geführt wird, erlaubt die deutsche Grundbuchordnung nur demjenigen die Einsicht, der ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann. Dieses wird allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern grundsätzlich zugestanden. Sie können durch eine Vollmacht auch anderen Personen die Einsichtnahme erlauben. Darüber hinaus erhalten auch ohne Vollmacht Einsicht:

- die Inhaber von im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeiten,

- Notare, Gerichte und Makler,

- eventuelle Kreditgeber,

- Erben, die unsicher sind, ob sie die Erbschaft antreten oder ausschlagen möchten.

Der Antrag auf einen Grundbuchauszug kann formlos beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. In den meisten Bundesländern kann das Grundbuch inzwischen auch online angesehen, und der entsprechende Antrag ebenfalls online auf den Weg gebracht werden. Detailinformationen hält das Justizportal des Bundes und der Länder bereit.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Krebs Immobilien e. K.
Poststraße 42
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 / 783307
E-Mail: info@immokrebs.de

Bürozeiten
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Sa. nach Vereinbarung

Auf Google Maps anzeigen

Niederlassung Mannheim
Q7, 24
68161 Mannheim
Tel.: 0621 / 45181060
E-Mail: info@immokrebs.de

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unseren Räumlichkeiten

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt