Gläubiger
Ein Gläubiger ist nach den Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Person, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses eine Leistungsforderung besitzt. In der Regel ist damit eine Geldforderung gemeint.
In der Schuldbeziehung ist der Gläubiger (Kreditor) derjenige, dem etwas geschuldet wird. Er steht damit dem Schuldner (Debitor) gegenüber, der die Schuld zu begleichen hat.
Im Regelfall ergibt sich das Schuldverhältnis aus einer vertraglichen Vereinbarung, beispielsweise aus einem Kaufvertrag. Es gibt daneben allerdings auch ein gesetzliches Schuldverhältnis, das zum Beispiel aus einer angeordneten Geldstrafe resultieren kann. Das vertragliche Schuldverhältnis bedingt eine vorherige, vertragliche Absprache, während das gesetzliche Schuldverhältnis ohne diese auskommt.
Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht fristgerecht und vollumfänglich nach, so stehen diesem Mittel und Wege offen, diese einzufordern. Deren Anwendung und Reihenfolge ist gesetzlich geregelt: Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung.