Bieterverfahren
Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Anders als bei einem gewöhnlichen Verkauf, bei dem der angestrebte Verkaufspreis vom Verkäufer bestimmt wird, geben in diesem Fall die Interessenten ihre Gebote ab – nicht ganz unähnlich einer Auktion.
Ob beim Bieterverfahren ein Mindestpreis vorgegeben wird oder nicht, obliegt der Entscheidung des Eigentümers. Er entscheidet auch, welches Angebot er akzeptieren, respektive welchem Interessenten er seine Immobilie überlassen möchte. Anders als bei einer Versteigerung besteht für den Verkäufer jedoch keine rechtsverbindliche Pflicht, eines der im Bieterverfahren gemachten Angebote anzunehmen. Die gleiche Unverbindlichkeit gilt auch für den Bietenden: Er muss die Immobilie letztendlich nicht kaufen.
Vorteile des Bieterverfahrens
- Beim Bieterverfahren kann man mit hoher Sicherheit davon ausgehen, den Markt nach dem höchsten Preis ausgetestet zu haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich genügend Kaufinteressenten und Bieter ausreichend mit der zum Verkauf stehenden Immobilie beschäftigen konnten.
- Zeitaufwendige Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten entfallen.
- Der Wettbewerb zwischen potentiellen Käufern kann den Preis, insbesondere bei attraktiven Objekten, anheizen und in die Höhe treiben.
- Dem Verkäufer steht es frei, ein Gebot anzunehmen, er ist zu nichts verpflichtet.
Nachteile des Bieterverfahrens
- Nicht allen möglichen Interessenten behagt ein Bieterverfahren. Sie werden somit als potentielle Käufer von vorneherein ausgeschlossen. Deswegen muss ein Bieterverfahren den potentiellen Bieter gut erklärt und kommuniziert werden.
- Kaufinteressenten können von ihrem Gebot wieder zurücktreten, sodass der Verkauf letztlich scheitern kann.
- Es kann passieren, dass Personen, die gar nicht am Kauf der Immobilie interessiert sind, spaßeshalber ein Gebot abgeben.