Immobilienlexikon

BAFA-Förderung

Die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ein Zuschuss, mit dem Einzelmaßnahmen unterstützt werden, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Sie basiert auf der 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Anders als Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt es sich bei der BAFA-Förderung nicht um Kredite, sondern um echte Zuschüsse.

BAFA-Förderung: Das Wichtigste in Kürze

• Das BAFA fördert mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

• Die Förderung soll den Anreiz erhöhen, energetische Sanierungen durchzuführen.

• Es werden nur Heizungsanlagen gefördert, die mithilfe erneuerbarer Energie heizen.

• Beim Tausch einer alten Heizungsanlage ist ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent möglich.

• Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz liegen zwischen 10 und 40 Prozent.


Eine Anlaufstelle für alle energetischen Sanierungen

Der Bund hat die Förderung für effiziente Gebäude überarbeitet und vereinheitlicht: Unter dem Dach des BAFA sind jetzt alle Förderungen mit dem Ziel einer energetischen Optimierung zusammengefasst. Dazu zählen nicht nur der Heizungstausch, sondern alle energetischen Sanierungen, die an Bestandsimmobilien vorgenommen werden. Es werden zudem keine festen Förderbeträge mehr vergeben, sondern die Investitionskosten werden prozentual bezuschusst. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten liegt bei 60.000 Euro.


Welche Heizungen werden wie hoch bezuschusst?

Gefördert werden ausschließlich regenerative Heizungsarten, allerdings mit unterschiedlichen Sätzen:

- Solarthermie, bis zu 35 %,

- Biomasse (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel), bis zu 20 %

- Wärmepumpe, bis zu 40 %

- Brennstoffzelle, bis zu 35 %

- Fernwärme, bis zu 40 %

Das „bis zu“ beinhaltet bereits den möglichen 10-prozentigen Heizungstausch-Bonus, wenn gleichzeitig von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas auf eine regenerative Heizungsart umgestiegen wird.


Welche Einzelmaßnahmen sind außerdem förderfähig?

Nicht nur für den Heizungstausch, sondern auch für Arbeiten an der Gebäudehülle, die der Dämmung und damit der Reduzierung des Energieverbrauchs dienen, können BAFA-Förderungen beantragt werden. 20 Prozent der maximalen Investitionskosten in Höhe von 60.000 Euro, also 12.000 Euro, sind für die Dämmung von Dach oder Fassade, den Austausch von Fenstern, Türen und Rollläden sowie die erforderlichen Baunebenkosten vorgesehen. Für die notwendige Baubegleitung wurden zudem 50 Prozent von maximal 5.000 Euro, also 2.500 Euro, veranschlagt.


Keine Kombination mit KfW-Krediten möglich

Die BAFA-Förderung kann energetische Sanierungen für Eigentümer in erheblichem Umfang vergünstigen – und dies, ohne dass von den Zuschüssen auch nur ein Cent zurückgezahlt werden müsste. Im Gegenzug zu dieser großzügigen Unterstützung wurde allerdings die Möglichkeit gestrichen, parallel noch zinsgünstige KfW-Kredite in Anspruch nehmen zu dürfen. Die Förderung der KfW ist seit dem Juli 2022 überdies nur noch für die Sanierung und den Neubau von Effizienzhäusern möglich und kann in Einzelmaßnahmen nicht mehr angewandt werden.


Wie stelle ich einen Förderantrag beim BAFA?

Grundsätzlich muss der Förderantrag beim BAFA immer vor (!) Beginn der Arbeiten und zwingend online gestellt werden. Für eine Heizungsoptimierung kann der Antrag zusammen mit einem Fachunternehmer („Fachunternehmererklärung“) oder ersatzweise mit einem zertifizierten Energieberater („Bestätigung zum Antrag“) eingereicht werden. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmungen oder neue Fenster oder auch die Installation von Lüftungs- oder Klimaanlagen ist ebenfalls die begleitende Expertise eines Energie-Effizienz-Experten nötig.

Wird die Förderung bewilligt, so gilt sie für 24 Monate. In diesem Zeitraum müssen die genehmigten Arbeiten durchgeführt werden. Kommt es dabei zu Verzögerungen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, kann die Bewilligung einmalig um weitere 24 Monate verlängert werden.

Update, Januar 2024: Seit dem 1. Januar 2024 sind die Zuständigkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (mal wieder) neu verteilt worden. Die Förderung für Einzelmaßnahmen verbleibt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die gesamte Heizungsförderung steht nun allerdings unter der Schirmherrschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Daraus ergibt sich für Sie je nach Sanierungsumfang eventuell etwas mehr Antragsarbeit, allerdings unter dem Strich auch eine günstigere Perspektive – weil Sie die Heizungs-Zuschüsse mit zinsgünstigen KfW-Krediten kombinieren können.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Heizungstausch wie folgt:

• 30 Prozent Basiszuschuss beim Umstieg auf eine Heizung, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energie arbeitet,

• 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn Sie vor Ende 2028 von einer alten fossilen Heizung auf eine EE-Heizung umsteigen,

• 30 Prozent Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich,

• 5 Prozent Effizienz-Bonus für eine Wärmepumpe, die Energie aus Wasser, Erdreich oder Abwasser bezieht oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet,

• alle Boni können miteinander kombiniert werden, jedoch nur bis zu einer Maximalgrenze von 70 Prozent der Kosten.

Selbstnutzende Hauseigentümer können bei der KfW einen zusätzlichen Ergänzungskredit beantragen, Förderberechtigt sind Antragsteller, die über ein jährliches Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro brutto verfügen. Die Kreditsumme beträgt maximal 120.000 Euro mit einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent.

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