Architekt
In Deutschland darf sich nur derjenige Architekt nennen, der in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer eingetragen ist. Dafür sind ein abgeschlossenes Architekturstudium und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erforderlich. Details zum Aufnahmeverfahren regeln die Baukammergesetze der jeweiligen Bundesländer sowie die Satzungen der Architektenkammern.
Mit der Aufnahme in eine Architektenkammer erhält der Architekt die sogenannte Bauvorlageberechtigung. Sie wiederum ist die Bedingung, um Bauanträge bei den Baugenehmigungsbehörden einreichen zu dürfen.
Das Arbeits- und Aufgabenspektrum eines Architekten ist groß und vielfältig. Er befasst sich mit der technischen und wirtschaftlichen, der funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung (oder auch Änderung) von Gebäuden und Bauwerken, bevorzugt des Hochbaus.
Während des gesamten Bauprozesses übernimmt er die Projektsteuerung und fungiert als Vertreter des Bauherrn gegenüber Planungsbehörden und Ausführenden.
Bereits in der Bauplanungsphase spielt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Architekten eine, wenn nicht die, entscheidende Rolle, um ein Bauvorhaben überhaupt auf den Weg bringen zu können. Die Ausführungsplanung dient anschließend als Grundlage für die Vergabe von Bauleistungen und den Abschluss der entsprechenden Verträge.
Während der Bauausführung obliegt dem Architekten die Kosten- und Terminkontrolle sowie die allgemeine Objektüberwachung. Nach Fertigstellung können je nach Immobilientypus weitere Aufgaben im Rahmen des Gebäudemanagements wahrgenommen werden.
Das Gros der Architekten in Deutschland arbeitet selbstständig oder in kleinen bis mittleren Architekturbüros. Viele Architekten übernehmen darüber hinaus Funktionen als Gutachter oder Berater sowie Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung.