Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Wohnrecht bei Scheidung: Wer darf bleiben?

Wohnrecht bei Scheidung: Wer darf bleiben?

Die Frage nach dem Wohnrecht in den gemeinsamen vier Wänden birgt bei einer Scheidung viel Konfliktpotential. Wer darf bleiben? Wer muss sich eine neue Bleibe suchen?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt: Der Gesetzgeber spricht verallgemeinernd immer von einer „Ehewohnung“. Er unterscheidet aber sehr sorgfältig zwischen dem Zeitraum des Trennungsjahres und der Zeit nach Vollzug der Scheidung. Dementsprechend unterschiedlich sind Nutzungs- und Wohnrecht geregelt.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

An der bis dato gemeinsam genutzten Immobilie behalten im Trennungsjahr beide Noch-Ehepartner das gleiche Wohnrecht – und zwar unabhängig davon, wie die Eigentumsverhältnisse an Haus oder Wohnung sind, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer maßgeblich die Miete, respektive die Kreditraten, bezahlt.

Niemand darf den anderen Partner also einfach vor die Tür setzen. Ist ein Partner der Auffassung, dass das vorgeschriebene Trennungsjahr in der gemeinsamen Immobilie nicht möglich ist – etwa, weil die räumlichen Verhältnisse es nicht zulassen – oder die Anwesenheit des Noch-Partners „unzumutbar“ ist, muss ein Familienrichter entscheiden.

Auch der freiwillige Auszug eines Partners hat nicht automatisch zur Folge, dass er sein Wohnrecht verliert. Allerdings: Bringt der Ausziehende innerhalb einer Frist von sechs Monaten seine Rückkehrabsicht nicht eindeutig zum Ausdruck, gehen die Gerichte in der Regel davon aus, dass er die Ehewohnung dem Ex-Partner überlassen möchte.

Endgültige Regelung: Wohnrecht nach vollzogener Scheidung

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Können sich die ehemaligen Partner nicht einvernehmlich verständigen, bleibt als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht, die zumeist mit empfindlichen finanziellen Einbußen einhergeht – und daher unbedingt vermieden werden sollte.

Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidung Immobilienvermögen retten

Scheidung: So retten Sie Ihr Immobilienvermögen

Nicht nur die emotionalen, sondern auch die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung sind einschneidend. Vor allem die Zukunft der gemeinsamen Immobilie muss eindeutig geregelt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist besonders schwierig, weil sie in aller Regel emotional stark besetzt ist. Paare in der Trennung sind daher gut beraten, die professionelle Hilfe eines Steuerberaters und eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Ob ein Hausbau oder -kauf für Sie die bessere Option ist, hängt natürlich von Ihren individuellen Vorlieben, aber auch von der Marktlage ab. Für einen Neubau brauchen Sie ein freies Grundstück in erreichbarer Nähe, der Kauf einer Bestandsimmobilie steht und fällt mit dem verfügbaren Angebot, das zu Ihrem Budget passt. In beiden Fällen kann ein Makler helfen, die Möglichkeiten des Marktes für Sie auszuloten und die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienkredit mit über 60

Mit über 60 noch einen Immobilienkredit bekommen? Geht das?

Gesetzliche Vorgaben zu einem Höchstalter bei der Kreditaufnahme gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem sehen sich Senioren mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie einen Kredit für den Kauf einer Immobilie, Renovierungen oder sonstige finanzielle Vorhaben beantragen möchten. Lassen Sie sich nicht entmutigen – es gibt durchaus Möglichkeiten und Wege, die geplante Finanzierung erfolgreich auf die Beine zu stellen.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt