Scheidungsimmobilie: Wenn der neue Partner einziehen will

Scheidungsimmobilie: Oft ist ein Verkauf die sinnvollste Lösung

Eine Scheidung ist nie eine einfache Angelegenheit. Vor allem, wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt. Das Ex-Paar ist sich oft uneinig, zerstritten oder misstraut sich gegenseitig. Wenn dann auch noch ein neuer Partner einer der beiden Scheidungswilligen ins Haus ziehen möchte, ist das Chaos perfekt. Welche Lösungsansätze gibt es?

Katrin H. und Benjamin G. haben sich in genau der gleichen Situation wiedergefunden. Vor zwei Jahren ließ sich Katrin H. von ihrem Mann Dirk H. scheiden. Noch während des Trennungsjahres beschloss sie, mit ihrem neuen Freund Benjamin G. in die Immobilie, die ihrem Ex-Mann und ihr gehörte, zu ziehen. Das stieß allerdings auf erheblichen Widerstand bei Dirk.

Emotional aufgeladene Gesprächeatmosphäre

Katrin versuchte ihren aufgebrachten Ex-Partner zu überzeugen, dass sie in der gemeinsamen Immobilie weiter wohnen bleiben wolle, während er sich für das Trennungsjahr und auch für die Zukunft eine neue Wohnung suchen könne. Aber Dirk ließ einfach nicht mit sich reden. Wenn es nach ihm ginge, würde er die Immobilie lieber verkaufen, als seine Noch-Ehefrau und ihren neuen Freund darin wohnen zu lassen. Der Konflikt verschärfte sich. Die Eheleute befanden sich in einer Zwickmühle, aus der sie allein nicht wieder herauskamen. Das sah auch eine Freundin der beiden so. Um das Dilemma aufzulösen, empfahl sie einen kompetenten und neutralen Immobilienprofi aufzusuchen und die Sache professionell zu klären.

Beratung beim Makler – mögliche Lösungen

Dirk und Katrin verständigten sich auf diesen Vorschlag und vereinbarten einen Termin bei einem regionalen Makler. Dieser zeigte den beiden verschiedene Möglichkeiten auf, wie man in der Situation verfahren könne. Eine Option: Dirk verkauft seinen Anteil an der Immobilie an Katrin und sucht sich von dem ausgezahlten Geld eine neue Wohnung.

Die zweite Möglichkeit: Ein Auszug ohne den Verkauf des Anteils. Dafür hätte Dirk dann Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, bis die Scheidung rechtlich vollzogen wäre. Der Makler informierte die beiden, dass die Höhe der Entschädigung von mehreren Faktoren abhängt.

Unter anderem vom Wert des gemeinsamen Hauses. Er empfahl dem Ehepaar dringend, sich gemeinsam auf eine Höhe zu einigen, da sonst das Familiengericht eine Entscheidung treffen müsste. Als weitere Variante bot der Makler den professionellen Verkauf der Immobilie an, um den Verkaufserlös auf die Eheleute aufzuteilen. Davon könnten sich beide Partner neue und emotional unbelastete Wohnimmobilien suchen.

Nach dem Gespräch setzten sich alle zusammen und einigten sich mit Hilfe des Maklers auf eine für alle passende Lösung. Die Immobilie zu verkaufen, erschien schließlich als die sinnvollste Variante. Am Ende zogen Katrin und Benjamin zwar dann doch nicht in die alte Immobilie, konnten sich aber von dem Verkaufserlös ihre eigenen vier Wände kaufen, die mit keinerlei Erinnerungen behaftet waren.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Immobilie in der Scheidung finden Sie in unserem Ratgeber.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg, Mannheim und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © Mactrunk/Depositphotos.com

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