Scheidung - Was passiert mit der Immobilie?
Trennt sich ein Ehepaar, kommen viele Formalien auf Sie zu, die geklärt werden müssen. Haben Sie während Ihrer Ehe gemeinsam ein Haus gekauft oder gebaut, gestaltet sich die Einigung unter den Noch-Eheleuten häufig besonders schwierig. Oft hängt man an der Immobilie oder möchte das gemeinsame Kind nicht aus seinem gewohnten Umfeld reißen. Anders als ein Geldanspruch lässt sich eine Immobilie aber nicht einfach aufteilen oder etwa auszahlen. Welche Möglichkeiten sich Ihnen im Falle einer Scheidung für Ihre Immobilie bieten, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Zugewinnausgleich
Haben Sie während Ihrer Ehe ein Haus erworben, kommt es im Falle einer Trennung zu einem Zugewinnsausgleich. Da Immobilien sich nicht ohne weiteres auf die Parteien aufteilen lassen, kommt es zur Auszahlung. Wenn die Noch-Eheleute sich nicht einigen können, entscheidet das Gericht wie weiter verfahren wird, was wiederum kostenaufwändiger ist.
Lösungsmöglichkeiten
Der Hausverkauf bietet die Vorteile, dass gemeinsame Verbindlichkeiten aufgelöst und Streitigkeiten verhindert werden. Der Verkauf der Immobilie kann auch bereits vor der Scheidung erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass der Verkauf nicht unter Zeitdruck stattfindet und so ein angemessener Preis für die Immobilie erzielt und auf das Ehepaar aufgeteilt wird. Stimmen beide Eheleute einem Verkauf zu, müssen zuvor noch der Kredit vollständig getilgt und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung der Immobilie auf einen der Eheleute. Die andere Partei wird dementsprechend ausgezahlt. Dies bietet sich an, wenn beispielsweise einer der Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind in der Immobilie wohnen bleiben möchte, setzt aber auch Liquidität voraus. Die Person, die auf Ihren Anteil verzichtet, sollte in keiner Weise noch finanziell beteiligt sein und muss sich von seiner Bank sowohl aus dem Grundbuch als auch für die Mithaftung an der Immobilie streichen lassen.
Das Vollstreckungsgericht führt eine Teilungsversteigerung der Immobilie durch, wenn eine Einigung der Eheleute ausbleibt. Dabei fällt der Erlös meist niedriger aus als die Summe, die ein Verkauf hätte bringen können und wird nach Vorgaben des Ehepaares aufgeteilt. Wird auch hier keine Einigung erreicht, legt das Gericht den Betrag fest.
Grundsätzlich kann die Immobilie auch auf das gemeinsame Kind übertragen werden. Ist das Kind jedoch noch minderjährig, ist eine Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht notwendig. Da die Übertragung in diesem Fall jedoch mit einem erheblichen Kostenaufwand für das Kind verbunden ist, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein.
Was bringt ein Ehevertrag im Falle der Scheidung?
In einem Ehevertrag können Sie bereits vorab regeln, was mit gemeinsamem Vermögen passiert, falls es zur Scheidung kommt. Auf diese Weise sparen Sie sich eine Menge Kraft, Zeit und Geld.
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