Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidung Immobilienvermögen retten

Scheidung: So retten Sie Ihr Immobilienvermögen

Nicht nur die emotionalen, sondern auch die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung sind einschneidend. Vor allem die Zukunft der gemeinsamen Immobilie muss eindeutig geregelt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist besonders schwierig, weil sie in aller Regel emotional stark besetzt ist. Paare in der Trennung sind daher gut beraten, die professionelle Hilfe eines Steuerberaters und eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.

Der formal-juristische Rahmen einer Ehe beeinflusst maßgeblich, wie das Immobilienvermögen bei einer Scheidung behandelt wird. Es gibt in Deutschland drei frei wählbare Güterstände, die grundsätzlich bestimmen, was wem nach einer Trennung zusteht:

• Die Zugewinngemeinschaft: Sie ist der Standard in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft und bestimmt, dass der während der Ehe/Partnerschaft erzielte Vermögenszuwachs aufgeteilt wird. Kommt ein Partner auf einen höheren Wert als der andere, so erfolgt ein Zugewinnausgleich.

• Gütertrennung: Beide Partner behalten und verwalten ihr eigenes Vermögen. Eventuelle Differenzen werden nicht ausgeglichen.

• Die Gütergemeinschaft: Sämtliches Vermögen wird in einem gemeinschaftlichen Topf verschmolzen und bei einer Trennung hälftig geteilt.

Falls die Partner keinen Ehevertrag vor einem Notar geschlossen haben, gilt gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Eine gemeinsam angeschaffte Immobilie verkörpert dabei exemplarisch den erzielten Zugewinn. Das Problem ist nur, dass sie sich nicht einfach halbieren und aufteilen lässt.

Eine Immobilienbewertung ist unverzichtbar

Eine professionelle Immobilienbewertung ist daher der erste logische Schritt, um eine gerechte Verteilung des Vermögens überhaupt möglich zu machen. Sie schafft Klarheit über den aktuellen Marktwert der Immobilie und hilft, faire Entscheidungen zu treffen. Lassen Sie die Bewertung in jedem Fall von einem unabhängigen Sachverständigen oder qualifizierten Makler durchführen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Mögliche Lösungswege: Diese Optionen haben Sie

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie mit einer gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung umgehen können. Nicht jede Option ist im Einzelfall geeignet.

• Die Teilung des Eigentums

Eine Teilung der Immobilie in zwei getrennte Wohnungen scheitert in den meisten Fällen an den baulichen Gegebenheiten, respektiven den hohen Kosten für einen entsprechenden Umbau.

• Übernahme durch einen Partner

Möchte einer der Partner im Haus wohnen bleiben, so muss er den anderen auszahlen. Das kommt einem gewaltigen, finanziellen Kraftakt gleich. Insbesondere, wenn zum „Eigentum“ noch Kreditbelastungen zählen.

• Vermietung der Immobilie

Ist die Marktlage aktuell ungünstig, so kann auch über eine Vermietung der Immobilie nachgedacht werden. Zu bedenken ist dabei, dass beide Ex-Partner zusammen Vermieter-Aufgaben wahrnehmen und sich zwangsläufig regelmäßig austauschen müssen.

• Verkauf der Immobilie

In den allermeisten Fällen ist es die sinnvollste Lösung, die Immobilie in gegenseitigem Einverständnis zu verkaufen – weil sie zu groß, zu teuer und zu emotional belastet ist. Holen Sie sich in diesem Fall unbedingt einen erfahrenen Makler mit ins Boot, der professionell und unabhängig den Vermarktungsprozess gestaltet – sodass es währenddessen möglichst keine Reibereien und unangenehmen Situationen mit dem Ex-Partner gibt.

Brechen Sie die Entscheidung über die Zukunft Ihrer Immobilie jedoch niemals über das sprichwörtliche Knie, sondern überlegen Sie sorgfältig – und nach Möglichkeit zusammen und besonnen.

Sind Sie unsicher, welche Lösung die beste für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

Foto: © warat42/Depositphotos.com

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