Scheidungsimmobilie: Wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist
Paare, die sich scheiden lassen wollen und deren Kredit für die gemeinsame Immobilie noch nicht abbezahlt ist, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Welche Optionen bieten sich an, mit welchen Kosten muss kalkuliert werden und worauf sollten Scheidungspaare vor allem achten?
Das Wichtigste vorab: Wenn beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben haben – und das ist die Regel, weil Banken darauf zumeist bestehen – dann sind sie gesamtschuldnerisch für den Kredit verantwortlich. Das bedeutet: Im Zweifelsfall kann die Bank von jedem Partner die volle Rückzahlung einfordern – völlig unabhängig davon, wer eventuell im Haus wohnen bleibt, wer auszieht oder wer im Grundbuch als Eigentümer vermerkt ist.
Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sie erfordert zudem die Bewältigung einer ganzen Reihe von organisatorischen Anforderungen. Nutzen Sie daher für alle Immobilienangelegenheiten unbedingt die Kompetenz und Expertise eines erfahrenen Immobilienmaklers, der Ihnen – nach einer ersten Werteinschätzung Ihres Hauses – fundiert dabei helfen kann, eine optimale Lösung zu finden. Grundsätzlich gibt es verschiedene Optionen für die noch mit einem Kredit belastete Immobilie:
1. Verkauf der Immobilie
Der Verkauf der Immobilie ist in aller Regel nicht nur die einfachste, sondern auch die zweckmäßigste Lösung. Insbesondere, wenn keiner der beiden Partner das Haus allein unterhalten kann oder möchte. Der Verkaufserlös wird genutzt, um den noch offenen Kredit abzulösen. Eventuelle Überschüsse können zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
Lassen Sie die Immobilie unbedingt von einem Immobilienmakler professionell bewerten, um einen realistischen Verkaufspreis festlegen zu können und so den Verkaufsprozess zu beschleunigen. Und: Sprechen Sie vor dem Verkauf mit Ihrer Bank und klären Sie, ob diese eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, weil der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird.
2. Übernahme der Immobilie durch einen Partner
Theoretisch kann natürlich auch einer der Partner in der Immobilie wohnen bleiben, den anderen auszahlen und die Kreditschulden übernehmen. Die praktische Umsetzung dieser Option setzt vor allem erklecklich finanzielle Ressourcen bei dem übernehmenden Partner voraus: Direkt vorhandene (für die Auszahlung) und langfristige zur Bedienung der Kreditraten.
Und selbstverständlich spricht die Bank in diesem Fall ein entscheidendes Wörtchen mit: Sie muss der Übertragung des Kredits auf nur einen Kreditnehmer ausdrücklich zustimmen – und wird dies nur dann tun, wenn sie von der Bonität des Solo-Kreditnehmers überzeugt ist. Gegebenenfalls lässt sie mit sich verhandeln, inwieweit Kreditkonditionen angepasst werden können oder eine Umschuldung möglich ist.
3. Vermietung der Immobilie
Die Vermietung der Immobilie erfordert immer ein noch grundsätzlich vorhandenes Einvernehmen zwischen den Partnern. Im Idealfall reichen die Mieteinnahmen, um die Kreditraten zu decken. Wichtig: Es ist in beiderseitigem Interesse, dass eine klare Übereinkunft getroffen wird, wie mit den Mieteinnahmen umzugehen ist, wer die Verwaltung übernimmt, welche Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Reparaturen gelten – und nicht zuletzt, wie die Mieteinnahmen bei wem versteuert werden.
4. Ultima Ratio: Die Zwangsversteigerung
Können sich die Partner partout nicht einigen und wird keine Lösung für die Tilgung des Kredits gefunden, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Dabei handelt es sich sozusagen um den Worst Case – denn der Verkaufserlös aus einer Zwangsversteigerung liegt immer deutlich unter dem Preis, der bei einem Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt hätte, erzielt werden können.
Suchen Sie Unterstützung bei der optimalen Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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