Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilienfinanzierung?
Partner, die sich dauerhaft binden, gehen auch gemeinsame Verpflichtungen ein. Die Finanzierung einer Immobilie gehört sicherlich dazu. Doch wird die Ehe geschieden oder trennen sich beide Partner dauerhaft, bevor die Immobilie abbezahlt ist, bleibt die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht.
Für die Rückzahlung eines Kredits haftet grundsätzlich derjenige, der ihn aufgenommen hat. Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide für die ordnungsgemäße Rückzahlung. Für die Bank spielt es keine Rolle, ob das kreditnehmende Paar zusammen oder getrennt lebt. Ebenso kommt es nicht darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Auch wer aus der Immobilie auszieht, muss die Raten für den Kredit weiter an das kreditgebende Institut überweisen. Das kann schnell zu einer herben Belastung werden. Schließlich muss eine neue Wohnung gesucht werden, für die dann Miete anfällt.
Theoretisch möglich: Die Schuldhaftentlastung
Wer aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, kann die Bank darum bitten, ihn von der Mithaftung zu befreien. Kreditinstitute sind von der sogenannten Schuldhaftentlastung jedoch alles andere als begeistert – und müssen ihr auch nicht zustimmen. Durch den Schuldnerwechsel reduziert sich für sie die Zahl derer, die in Zukunft für die Rückzahlung haften. In aller Regel wird das laufende Darlehen daher durch eine neue Finanzierung abgelöst – vorausgesetzt der verbliebende Immobilieneigentümer kann sich die Raten leisten.
Reißleine ziehen: Die Zwangsversteigerung unbedingt vermeiden
Wenn das Scheidungspaar den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann oder will, ist trotz aller Differenzen ein gemeinsames und kluges Handeln unbedingt erforderlich – ansonsten droht am Ende die Zwangsversteigerung. Das ist auf jeden Fall immer die denkbar schlechteste Lösung, denn sie geht stets mit finanziellen Einbußen einher. Der Verkehrswert, den das Amtsgericht ansetzt, liegt in aller Regel weit unter dem Preis, den ein lokaler Immobilienmakler für die Immobilie im freien Verkauf erzielen könnte.
Oft ist ein Verkauf der Immobilie die sinnvollste Lösung
Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie bleiben, muss er den anderen ausbezahlen. Das Ausbezahlen und die alleinige Übernahme des Immobilienkredits sind für einen allein oft jedoch kaum zu stemmen. Deshalb entscheiden sich viele Scheidungspaare für den Verkauf der Immobilie. So kann einerseits die Restschuld bei der Bank getilgt werden und im Idealfall bleibt noch etwas Startkapital für den jeweiligen Neuanfang. Ein kompetenter Makler vor Ort berät Paare in der Scheidung, um die individuell beste Lösung für die Immobilie zu finden.
Stets mit einkalkulieren: Die Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn eine Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft und somit der Darlehensvertrag gekündigt wird, fordert die Bank eine Gebühr: Die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe der Gebühr orientiert sich an der Höhe des entgangenen Gewinns durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens.
Einen Ratgeber zum Thema "Immobilie in der Scheidung" finden Sie hier.
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