Vergessen Sie beim Immobilienkauf die Kaufnebenkosten nicht
Anders als beim Erwerb anderer Vermögenswerte ist der Kaufpreis beim Kauf einer Immobilie nicht der finale Betrag, der aufgebracht werden muss. Oft unterschätzten Immobilien Interessierte die Kosten, die zusätzlich zu dem mit dem Verkäufer ausgehandelten Preis unweigerlich auf sie zukommen. Sie werden unter dem Begriff der Kaufnebenkosten zusammengefasst.
Diese Kaufnebenkosten beinhalten Gebühren und Honorare, die im Zuge der Eigentumsübertragung einer Immobilie grundsätzlich und immer zu entrichten sind. In Summe belaufen sie sich auf rund zehn bis zwölf Prozent des Kaufpreises. Einige Gebühren und Kosten sind bundeseinheitlich geregelt, andere unterliegen der Festsetzungshoheit der Länder – daher ergibt sich die „von-bis-Spanne“.
Die typischen Kaufnebenkosten im Überblick
Die Kaufnebenkosten werden beim Immobilienkauf für gewöhnlich als prozentualer Anteil des Kaufpreises angegeben. Dazu zählen:
• die Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 des Kaufpreises, abhängig vom Satz des jeweiligen Bundeslandes),
• Notar- und Grundbuchkosten (1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises. Die Notarkosten richten sich nach dem bundesweiten Gerichts- und Notarkostengesetz. Es gibt also keine „günstigen“ oder „teuren“ Notare, mögliche Differenzen sind der im Einzelfall zusätzlich erforderlichen Arbeit des Notars geschuldet),
• die Maklergebühr (üblicherweise 3,57 Prozent des Kaufpreises).
Bauherren müssen mit Nebenkosten von 15 bis 20 Prozent der eigentlichen Baukosten kalkulieren, wenn das Projekt Hausbau finanziell stressfrei über die Bühne gehen soll. Zusätzlich zu den Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer und eventueller Maklergebühr fallen an:
• Kosten für die Baugenehmigung,
• Honorare für Architekten, Statiker, Bauphysiker,
• Gebühren für ein Bodengutachten,
• Rodungs- und Abrissarbeiten, falls notwendig,
• Kosten für die Einrichtung einer Baustelle,
• Erschließungskosten,
• Bauherrenhaftpflichtversicherung
Höhe der Kaufnebenkosten kaum beeinflussbar
Auf die Höhe der Kaufnebenkosten haben Neu-Eigentümer so gut wie keinen Einfluss, da es sich stets um feste Gebühren-, respektive Prozentsätze handelt. Lediglich beim besonders bitteren Posten der Grunderwerbssteuer können Sie eventuell kleine Abstriche erzielen. Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich auf den Kaufpreis an. Vereinbaren Sie daher mit dem Verkäufer nach Möglichkeit, dass alle beweglichen Dinge, die Sie übernehmen – von der Einbauküche, über die Sauna bis zum Gartenhaus – extra ausgewiesen werden – so mindern sich Kaufpreis und Steuer.
Kaufnebenkosten werden von der Bank nicht finanziert
Die Kaufnebenkosten müssen Sie stets aus Eigenkapitalmitteln bestreiten. Die Bank übernimmt deren Finanzierung nicht. Was nur logisch erscheint, weil diesen Kosten keinerlei Sicherheiten gegenüberstehen. Kalkulieren Sie die Kaufnebenkosten daher großzügig – und ziehen Sie deren Anteil gedanklich von Ihrem Eigenkapital ab.
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