Immobilienverrentung: Zuhause wohnen bleiben und die Rente aufbessern
Der finanzielle Spielraum vieler älterer Immobilieneigentümer ist begrenzt. Eine niedrige Rente und fehlende Rücklagen erlauben keine „großen Sprünge“. Gleichzeitig ist in der eigenen Immobilie viel Kapital gebunden. Dieses quasi „herauszulösen“ und verfügbar zu machen – und trotzdem den Lebensabend in der liebgewonnenen und vertrauten Umgebung verbringen zu können – das ist das Versprechen (und Geschäftsmodell) aller Anbieter einer Immobilienverrentung.
Immobilienverrentung ist dabei der Oberbegriff für verschiedene Modelle, bei denen Sie Ihr Haus an einen Dritten verkaufen, gleichzeitig jedoch in Ihrer Immobilie wohnen bleiben können. Den Kaufpreis erhalten Sie als monatliche Rente oder – bei einigen Konzepten – als einmalige Summe ausgezahlt. Der Käufer garantiert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht, in besonderen Fällen sogar ein Nießbrauchrecht. Der Wert dieses Wohn- oder Nießbrauchrechts wird gleichwohl vom Kaufpreis abgezogen.
Welche Modelle der Immobilienverrentung gibt es?
Es gibt verschiedene Varianten der Immobilienverrentung, die individuell an die Bedürfnisse und Lebensumstände des Eigentümers zugeschnitten werden können. Eines eint alle Modelle jedoch und der Name Immobilienverrentung deutet bereits daraufhin: Die Angebote richten sich ausdrücklich an Immobilieneigentümer, die eher 70 als 65 Jahre alt sein sollten. Grund ist der Umstand, dass sich die Höhe der Rentenzahlung immer an der statistischen Lebenserwartung orientiert.
1. Die Leibrente
Die älteste Variante der Immobilienverrentung ist die Leibrente. Sie verkaufen Ihre Immobilie an einen Leibrenten-Anbieter und erhalten von diesem in den folgenden Jahren monatlich eine Rente. Wobei Sie sich zu Beginn einmalig auch eine größere Summe auszahlen lassen können. Für gewöhnlich wird die Leibrente bis zum Tod bezahlt und ist immer mit einem lebenslangen Wohnrecht verknüpft. Alle Rechte an der Immobilie, aber auch alle Pflichten, gehen auf den neuen Eigentümer über. Voraussetzung für das Leibrenten-Modell: Sie müssen mindestens 70 Jahre als sein und eine schuldenfreie Immobilie mit einem Mindestwert von 200.000 Euro „mitbringen“.
2. Der Teilverkauf
Wie der Name unschwer erahnen lässt, verkaufen Sie in diesem Fall nur einen Teil Ihrer Immobilie an einen Teilverkauf-Anbieter – und zwar maximal 50 Prozent. Dafür erhalten Sie sofort die vereinbarte Summe. Gleichzeitig wird der Käufer Miteigentümer und garantiert Ihnen ein grundbuchrechtlich abgesichertes Nießbrauchrecht. Für den verkauften Teil Ihrer Immobilie müssen Sie dem Käufer ein monatliches Nutzungsentgelt, also eigentlich eine Art Miete zahlen.
3. Die Umkehrhypothek
Bei der Umkehrhypothek schließen Sie als Eigentümer einen Kreditvertrag mit einer Bank. Ihr Haus bleibt in Ihrem Eigentum, Sie erhalten jedoch die Hypothek in monatlichen Raten ausgezahlt. Zinsen und Tilgung werden Ihnen gestundet. Anders als bei einer normalen Immobilienfinanzierung baut sich Ihre Schuldenlast so von Jahr zu Jahr mehr auf, das Prinzip der Hypothek funktioniert umgekehrt – daher der Name. Zum Ende der Laufzeit, zumeist bei Tod, wird das Darlehen durch die Immobilie abgelöst.
4. Gebühren, Risikoabschläge, Abzüge
Für alle Modelle der Immobilienverrentung fallen Gebühren und Abzüge an oder werden sogenannte Risikoabschläge zur Anwendung gebracht. Es empfiehlt sich daher dringend, das möglicherweise verlockende Angebot genau und nüchtern durchzurechnen. Vergegenwärtigen Sie sich stets: Es handelt sich um Geschäftsmodelle, nicht um selbstlose Wohltätigkeitsprogramme.
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