Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Grundsteuerreform: Experten erwarten „Einspruchs-Tsunami“

Grundsteuerreform: Experten erwarten „Einspruchs-Tsunami“

Die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2022 abgelaufen. Eine Fristverlängerung hat es nicht gegeben. Immobilienbesitzer, die den Termin versäumt haben, erhalten in den nächsten Tagen ein eindrückliches Erinnerungsschreiben. Gleichzeitig wächst der Widerstand gegen die neue Grundsteuer kontinuierlich. Experten erwarten eine Klagewelle von bis zu 1,5 Millionen Einsprüchen.

Aktuell gehen nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) bei den Finanzämtern täglich 50 bis 70 Einsprüche ein. Dies auch deshalb, weil Experten unterschiedlichster Couleur im Vorfeld ausdrücklich dazu geraten hatten, gegen die nun von den Finanzämtern verschickten ersten zwei Briefe Widerspruch einzulegen.  Dabei handelt es sich noch nicht um den finalen Grundsteuerbescheid.

Die Bescheide des Finanzamts bauen aufeinander auf

Den eigentlichen Grundsteuerbescheid mit der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer erhalten Immobilienbesitzer erst in 2024. Aber: Als Antwort auf die abgegebene Grundsteuererklärung verschicken die Finanzämter aktuell nun zwei Briefe – oder zwei Dokumente in einem Brief: Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Der Wertbescheid ist dabei ein sogenannter Grundlagenbescheid, in dem alle Angaben, die Sie als Immobilieneigentümer gemacht haben, zusammengerechnet werden. Der Messbescheid ist dagegen ein Folgebescheid, der das Ergebnis aus dem Grundsteuerwertbescheid für weitere Berechnungen verwendet. Beide Bescheide bilden jedoch quasi eine Kette, in der die folgenden Bescheide immer wieder auf dem vorherigen Glied aufbauen.

Das bedeutet: Sie können später nicht gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid vorgehen, wenn der Fehler bereits im Grundsteuerwertbescheid liegt.

Kurze Einspruchsfrist von nur einem Monat

Für den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag haben Sie nur einen Monat Zeit. Verpassen Sie diese Frist, wird die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer rechtskräftig. Die Frist beginnt drei Tage nach dem auf dem Bescheid abgedruckten Datum. Fällt der Fristbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Das Gleiche gilt für das Fristende.

Für viele Eigentümer steigt die Grundsteuer ab 2025 vermutlich

Die künftige Grundsteuer setzt sich aus dem Wert des Grundstücks, dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter, und dem sogenannten Hebesatz der Kommunen zusammen. Diesen legen die Kommunen selbst und gewissermaßen nach Kassenlage fest. Für die neue Grundsteuer müssen die Kommunen den Hebesatz neu taxieren. Zwar sollte die neue Grundsteuer nach dem einmütigen Bekunden ihrer Verfasser „aufkommensneutral“, also im Volumen gleich, bleiben. Allerdings kämpfen die meisten Kommunen mit leeren Kassen und hohen Ausgaben, sodass die Grundsteuer für viele Hausbesitzer daher ab 2025 vermutlich deutlich steigen wird. Auch deshalb rechnet Finanztip mit einem „Aufstand der Hausbesitzer“ und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft mit einem „Einspruchs-Tsunami“.

Haben Sie Fragen zum Thema Grundsteuerreform oder brauchen Sie Unterstützung beim Immobilienverkauf oder bei der Suche nach einem neuen Domizil? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © OlegDoroshenko/despositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Warum 2025 verlässlicher Partner für Verkäufer

Auch 2025 sind wir Ihr verlässlicher Partner beim Immobilienverkauf

Der Verkauf einer Immobilie ist immer mehr als ein Handelsgeschäft – er ist stets auch eine emotionale Angelegenheit, weil Erinnerungen an die viele Zeit, die Energie und die finanziellen Anstrengungen, die in das ehemalige Zuhause investiert wurden, mitschwingen. Als erfahrener Immobilienmakler wissen wir daher sehr genau, wie wichtig es ist, Sie in diesem Prozess nicht nur mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung, sondern auch mit Empathie und Einfühlungsvermögen zu begleiten. Auch im kommenden Jahr sind wir Ihr verlässlicher Partner beim Immobilienverkauf und unterstützen Sie mit unserem umfangreichen Serviceangebot. Damit Sie Ihren Immobilienverkauf erfolgreich und mit einem rundum guten Gefühl abschließen können.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidung Immobilienvermögen retten

Scheidung: So retten Sie Ihr Immobilienvermögen

Nicht nur die emotionalen, sondern auch die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung sind einschneidend. Vor allem die Zukunft der gemeinsamen Immobilie muss eindeutig geregelt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist besonders schwierig, weil sie in aller Regel emotional stark besetzt ist. Paare in der Trennung sind daher gut beraten, die professionelle Hilfe eines Steuerberaters und eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Ob ein Hausbau oder -kauf für Sie die bessere Option ist, hängt natürlich von Ihren individuellen Vorlieben, aber auch von der Marktlage ab. Für einen Neubau brauchen Sie ein freies Grundstück in erreichbarer Nähe, der Kauf einer Bestandsimmobilie steht und fällt mit dem verfügbaren Angebot, das zu Ihrem Budget passt. In beiden Fällen kann ein Makler helfen, die Möglichkeiten des Marktes für Sie auszuloten und die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt