Erbe Schenkung

Immobilienerbe: Eine Schenkung zu Lebzeiten hat viele Vorteile

Eigentümer sind grundsätzlich gut beraten, ihr Immobilienerbe bereits zu Lebzeiten zu regeln. Mit einer Schenkung können Steuern gespart, Erbstreitigkeiten verhindert und gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche verringert werden. Wichtig ist, dass Sie einige Punkte beachten und am besten in einem Schenkungsvertrag explizit fixieren.

Möchten Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten an eine Person per Schenkung übertragen, die Ihr Vermögen ohnehin geerbt hätte, so wird diese Übertragung auch „vorweggenommene Erbfolge“ genannt. Ein klassischer Fall ist die Schenkung der Immobilie an ein Kind.

Der Schenkungsvertrag gibt Sicherheit

Damit eine Schenkung rechtliche Gültigkeit erlangt, muss sie in einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag dokumentiert werden. Neben dem eigentlichen Gegenstand der Schenkung können in diesem auch eventuelle Bedingungen oder Gegenleistungen festgehalten werden. So können Sie sich für die verschenkte Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder gar ein Nießbrauchrecht eintragen lassen, um Ihr angestammtes Zuhause garantiert weiter bewohnen zu können. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zum Beispiel die Pflege im Alter als Gegenleistung für die Schenkung des Hauses schriftlich versichern zu lassen.

Für gewöhnlich werden im Schenkungsvertrag auch die Bedingungen festgelegt, unter denen die Schenkung zurückgefordert werden kann. Das ist beispielweise der Fall, wenn dem Beschenkten (dem Kind) eine Privatinsolvenz droht. Damit der Wert des Hauses nicht in die Insolvenzmasse fließt, wird die Übertragung vorher rückgängig gemacht.

Schenkungssteuer und Zehn-Jahres-Frist

Die Steuersätze für Erbschaft und Schenkung sind im Prinzip gleich, die Freibeträge auch: Sie betragen für Ehe- oder Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Es gibt allerdings einen gravierenden Unterschied: Der Freibetrag bei einer Schenkung kann alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Wenn Sie Ihre Schenkung also frühzeitig planen, dann können Sie auch höhere Immobilienwerte völlig steuerfrei weiterreichen, indem Sie sie „in Teilstücken“ verschenken. Wichtig: Lassen Sie den Wert der Immobilie zunächst von einem lokalen Qualitätsmakler ermitteln, um ganz sicher zu sein, dass der Beschenkte keine Steuern entrichten muss.

Was passiert mit dem Pflichtteil?

Da sich durch die Schenkung der Nachlass reduziert, sinkt folglich auch der Pflichtteil. Der Gesetzgeber hat jedoch bestimmt, dass Schenkungen bis maximal zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers beim Pflichtteil berücksichtigt werden müssen – und zwar wie folgt: Die Schenkung wird fiktiv zum Nachlass addiert und Kinder erhalten einen sogenannten Pflichtteilergänzungsanspruch. Dieser Anspruch sinkt jedoch in jedem Jahr nach der erfolgten Schenkung um zehn Prozent und endet folglich nach zehn Jahren komplett. Auch in diesem Fall gilt also: Eine frühzeitige Schenkung reduziert den Pflichtanteil von Erben, die vom Nachlass ausgeschlossen werden sollen.

Durch eine Schenkung beugen Sie insofern nicht nur Erbstreitigkeiten vor, Sie haben auch weitaus mehr Einfluss darauf, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll, als wenn Sie ihn ganz klassisch vererben.

Sie möchten Ihre Immobilie professionell bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

Foto: © nupix/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Neubau oder Umbau

Neubau oder Umbau: Beide Optionen haben Vorteile

Wenn die eigene Immobilie fest zum persönlichen Lebensentwurf gehört, stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage: Neu bauen oder eine Bestandsimmobilie nach individuellen Vorstellungen umbauen? Beide Varianten haben ihre Vorteile – aber selbstredend auch ihre Nachteile. Sie unterscheiden sich in finanzieller Hinsicht und im Hinblick auf den voraussichtlichen Aufwand.

Mehr lesen

Checkliste Erbimmobilie

Geerbte Immobilie verkaufen – der Unterlagencheck

Einigt sich eine Erbengemeinschaft auf den Verkauf der geerbten Immobilie, so ist dies zunächst einmal ein positives Signal: Der einvernehmliche Entschluss verhindert die in vielen Fällen üblichen, langwierigen und nervenaufreibenden Streitereien. Die eigentliche Arbeit beginnt nun allerdings erst: Die Immobilie muss geräumt, in Schuss gebracht und vermarktet werden. Besonders wichtig für einen problemlosen Verkauf ist die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente.

Mehr lesen

Immobilie finanzieren mit Einliegerwohnung

Viele Gründe sprechen für ein Haus mit Einliegerwohnung

Der Kauf eines Hauses mit Einliegerwohnung punktet mit vielen Vorteilen. Allen voran natürlich die Möglichkeit, durch Vermietung der kleineren Wohneinheit Einnahmen zu erzielen, die die monatliche Belastung durch den Immobilienkredit verringern. Auch wenn Sie ein Mehrgenerationenhaus begründen oder sich im Alter flächenmäßig verkleinern möchten, kann eine Einliegerwohnung attraktive Perspektiven bieten.

Mehr lesen

{ "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 277 in file \/var\/www\/vhosts\/ihr-immobilienmakler-in-heidelberg.de\/ynfinite\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }