Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Eigentumswohnung verkaufen – was Eigentümer wissen sollten

Eigentumswohnung verkaufen – das sollten Sie als Eigentümer wissen

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gelten die Bestimmungen der Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen ergeben sich aus einzelnen Vorschriften auch Besonderheiten beim Verkauf der Eigentumswohnung.

In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.

Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?

Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch festgehalten ist. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Eigentumswohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.

Einflussnahme auf den Verkauf

Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf allerdings nicht. Viel mehr gibt es drei Optionen wie der Verkauf einer Eigentumswohnung durch eine Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden kann. Entweder entscheidet die gesamte Eigentümergemeinschaft über den Wohnungsverkauf oder es findet eine Mehrheitsentscheidung statt. Die dritte Variante ist, dass der Hausverwalter allein darüber bestimmt, ob die Eigentumswohnung an den neuen potenziellen Käufer verkauft wird.

Wann darf ein Käufer abgelehnt werden?

Grundsätzlich aber darf nicht jeder Kaufinteressent abgelehnt werden. Denn für die Ablehnung muss ein triftiger Grund vorliegen. Wirksame Ablehnungsgründe sind unter anderem:

  • der Käufer wird sich finanziell nicht ausreichend an den Gemeinschaftsverpflichtungen beteiligen können
  • die vorgesehene Nutzung der Wohnung verstößt gegen die Teilungserklärung
  • Charakter der Wohnanlage wird gestört

Ganz allgemein kann eine Ablehnung entweder in der Person des Käufers oder in der beabsichtigten Wohnungsnutzung begründet sein.

Konflikte bereits vor dem beabsichtigten Verkauf vermeiden

Um Konflikte zu vermeiden, sollte jeder Eigentümer, der seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, vorher stets abklären, ob eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch fixiert ist – und wenn ja, wie diese genau in der Eigentümergemeinschaft gehandhabt wird. Sollten dennoch Uneinigkeiten aufkommen, kann als letzte Möglichkeit eine juristische Klärung in Erwägung gezogen werden. Um solche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, sind Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten, gut beraten, sich an einen Immobilienmakler zu wenden.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg, Mannheim und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © photography33/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidung Immobilienvermögen retten

Scheidung: So retten Sie Ihr Immobilienvermögen

Nicht nur die emotionalen, sondern auch die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung sind einschneidend. Vor allem die Zukunft der gemeinsamen Immobilie muss eindeutig geregelt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist besonders schwierig, weil sie in aller Regel emotional stark besetzt ist. Paare in der Trennung sind daher gut beraten, die professionelle Hilfe eines Steuerberaters und eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Ob ein Hausbau oder -kauf für Sie die bessere Option ist, hängt natürlich von Ihren individuellen Vorlieben, aber auch von der Marktlage ab. Für einen Neubau brauchen Sie ein freies Grundstück in erreichbarer Nähe, der Kauf einer Bestandsimmobilie steht und fällt mit dem verfügbaren Angebot, das zu Ihrem Budget passt. In beiden Fällen kann ein Makler helfen, die Möglichkeiten des Marktes für Sie auszuloten und die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienkredit mit über 60

Mit über 60 noch einen Immobilienkredit bekommen? Geht das?

Gesetzliche Vorgaben zu einem Höchstalter bei der Kreditaufnahme gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem sehen sich Senioren mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie einen Kredit für den Kauf einer Immobilie, Renovierungen oder sonstige finanzielle Vorhaben beantragen möchten. Lassen Sie sich nicht entmutigen – es gibt durchaus Möglichkeiten und Wege, die geplante Finanzierung erfolgreich auf die Beine zu stellen.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt