Eigentumswohnung verkaufen – das sollten Sie als Eigentümer wissen
Wer eine Eigentumswohnung besitzt und Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gelten die Bestimmungen der Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen ergeben sich aus einzelnen Vorschriften auch Besonderheiten beim Verkauf der Eigentumswohnung.
In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.
Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?
Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch festgehalten ist. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Eigentumswohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.
Einflussnahme auf den Verkauf
Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf allerdings nicht. Viel mehr gibt es drei Optionen wie der Verkauf einer Eigentumswohnung durch eine Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden kann. Entweder entscheidet die gesamte Eigentümergemeinschaft über den Wohnungsverkauf oder es findet eine Mehrheitsentscheidung statt. Die dritte Variante ist, dass der Hausverwalter allein darüber bestimmt, ob die Eigentumswohnung an den neuen potenziellen Käufer verkauft wird.
Wann darf ein Käufer abgelehnt werden?
Grundsätzlich aber darf nicht jeder Kaufinteressent abgelehnt werden. Denn für die Ablehnung muss ein triftiger Grund vorliegen. Wirksame Ablehnungsgründe sind unter anderem:
- der Käufer wird sich finanziell nicht ausreichend an den Gemeinschaftsverpflichtungen beteiligen können
- die vorgesehene Nutzung der Wohnung verstößt gegen die Teilungserklärung
- Charakter der Wohnanlage wird gestört
Ganz allgemein kann eine Ablehnung entweder in der Person des Käufers oder in der beabsichtigten Wohnungsnutzung begründet sein.
Konflikte bereits vor dem beabsichtigten Verkauf vermeiden
Um Konflikte zu vermeiden, sollte jeder Eigentümer, der seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, vorher stets abklären, ob eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch fixiert ist – und wenn ja, wie diese genau in der Eigentümergemeinschaft gehandhabt wird. Sollten dennoch Uneinigkeiten aufkommen, kann als letzte Möglichkeit eine juristische Klärung in Erwägung gezogen werden. Um solche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, sind Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten, gut beraten, sich an einen Immobilienmakler zu wenden.
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