Der Energieausweis als Effizienz-Steckbrief Ihrer Immobilie
Seit mehr als zehn Jahren gibt es ihn nun, den Energieausweis. Prinzipiell ist er ein Steckbrief für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Obwohl nur Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen möchten, dieses Dokument zwingend benötigen, kann es auch für Selbstnutzer sinnvoll sein, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn der Ausweis dokumentiert nicht nur den Energieverbrauch einer Immobilie, er gibt außerdem Empfehlungen für kostengünstigen Modernisierungen, mit denen sich die Energiewerte verbessern – und damit der Wert der Immobilie steigern lassen.
Welche Informationen enthält der Energieausweis?
Grundsätzlich zeigt der Energieausweis an, wie energieeffizient eine Immobilie ist. Dazu werden verschiedene, notwendige Kennwerte ermittelt und dargestellt. Dazu gehören der Heizwärmebedarf ((HWB), der Primärenergiebedarf (PEB), die Co2-Emissionen, sowie der Endenergiekennwert. Der Primärenergiebedarf erfasst die gesamte Energiemenge, die durch den Abbau, die Lieferung und die Verarbeitung des jeweiligen Energieträgers entsteht. Also die gesamte Energiekette je nach Brennstoff von der Ölquelle, dem Bergwerk oder dem Baum bis zur Heizung. Wird das Haus beispielsweise mit regenerativen Energien beheizt ist der PEB recht klein.
Eine wichtige Kennzahl ist zudem der Heizwärmebedarf. Er wird in kWh/m2 angegeben. Je niedriger die entsprechende Kennzahl ist, desto besser ist die Energieeffizienz und desto geringer der Energieverbrauch und somit auch die Kosten. Zur Veranschaulichung dienen die bekannten Energieeffizienzklassen von A++ für sehr gut bis G für schlecht.
Brauche ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?
Für Eigenheimbesitzer, die ab Oktober 2007 gebaut haben, schreibt der Gesetzgeber einen bedarfsorientierten Ausweis vor. Auch bei Gebäuden, die vor 1977 errichtet, später aber umfassend (über 10 Prozent der Gesamtfläche) saniert wurden oder bei denen nachträglich angebaut wurde, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Bei allen anderen Wohngebäuden, die entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden, genügt ein verbrauchsorientierter Ausweis.
Was spricht für einen Verbrauchsausweis?
Eigentlich nur der geringe Aufwand und die dementsprechend niedrigeren Kosten. Der Energiebedarf der Immobilie wird einfach auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Größter Nachteil dabei: Weder die klimatischen Bedingungen (Stichwort: milder oder strenger Winter) noch das individuelle Heizverhalten der Bewohner werden als Variable berücksichtigt. Entsprechend ungenau sind die Ergebnisse, beispielsweise wenn das Haus von einem wärmeliebenden Rentner, der den ganzen Tag zuhause ist, bewohnt wurde oder alternativ von einem berufstätigen Pärchen, das regelmäßig Dienstreisen unternehmen musste und häufiger im Ausland Urlaub machte. Der Verbrauchsausweis „ignoriert“ zudem Bausubstanz und energetische Schwächen.
Welche Vorteile hat ein Bedarfsausweis?
Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf Basis der Bauunterlagen (Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche) und der technischen Gebäudedaten unter standardisierten Bedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt. Die so berechneten Kennwerte sind weitaus aussagekräftiger, da sie unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten Gültigkeit haben. Nachteil des Bedarfsausweises: Da die Erstellung komplizierter und zeitaufwendiger ist, kostet ein Bedarfsausweis in aller Regel mehr.
Wer stellt den Energieausweis aus und wie lange ist er gültig?
Den Energieausweis dürfen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen oder entsprechender Berufspraxis ausstellen. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Ingenieure und Handwerker, aber auch Energieberater. Vorsicht bei Billigangeboten aus dem Netz: Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, sich von der entsprechenden Qualifikation des Dienstleisters zu überzeugen. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
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