Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Checkliste - Scheidungsimmobilie

Checkliste – Scheidungsimmobilie

Die Teilung einer Immobilie während einer Scheidung stellt die Ehepartner vor schwierige Fragen – und das in einer emotional angespannten Lebensphase. Welche Möglichkeiten der Teilung gibt es und mit welchen Problemen müssen Sie rechnen? Um in dieser Situation den Überblick zu behalten, hilft Ihnen unsere Checkliste.

Für die Teilung einer Scheidungsimmobilie gibt es im Wesentlichen folgende Optionen: a) das Paar verkauft die Immobilie, b) das Paar behält die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) einer der Partner erwirbt die Immobilie vollständig und übernimmt sie, oder d) die Immobilie wird als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder übertragen. In der Praxis gibt es jedoch bei jeder dieser Möglichkeiten mindestens einen Haken.

Verkauf

  • Ist in der Regel sinnvoll, da die Schulden, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, getilgt werden können und beide Partner erhalten ihren Teil des Verkaufserlöses als Grundlage für einen Neustart
  • Kleiner Nachteil: Bei einer Rückzahlung von Krediten vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann Spekulationssteuer anfallen
  • Gefahr: Einigt sich das Paar nicht auf einen Verkauf, weil beispielsweise einer der Partner die Immobilie weiter nutzen möchte, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt

Vermietung

  • Eine Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll, damit zum Beispiel später die Kinder sie erben und darin leben können
  • Kleiner Nachteil: Wer vermietet, muss sich aber auch weiterhin um die Immobilie kümmern, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten
  • Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn sich durch die Mieteinnahmen mindestens der Immobilienkredit tilgen lässt und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird

Weiternutzung

  • Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet
  • Nachteil: Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, haften weiterhin beide Partner für die Rückzahlung der Kredite – aus Sicht der Bank werden die Schulden jedoch nicht geteilt, das heißt: falls einer der Partner zahlungsunfähig wird, holt sich die Bank die gesamte Restschuld beim anderen
  • Gefahr: Ist die Rückzahlung der Kredite nicht mehr gesichert, droht der Verlust bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie – verbunden mit herben finanziellen Einbußen

Übernahme durch einen der Partner

  • Nachteil: Der Partner, der die Immobilie übernimmt, muss seinen Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen
  • Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung

Eine Schenkung der Immobilie an das Kind oder die Kinder kann eine weitere Lösung sein. Jedoch drohen hier die gleichen Risiken, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, und wenn gegenseitige Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich bestehen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Einen Ratgeber zum Thema "Immobilie in der Scheidung" können Sie hier herunterladen.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg, Mannheim und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © oli18/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidung Immobilienvermögen retten

Scheidung: So retten Sie Ihr Immobilienvermögen

Nicht nur die emotionalen, sondern auch die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung sind einschneidend. Vor allem die Zukunft der gemeinsamen Immobilie muss eindeutig geregelt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist besonders schwierig, weil sie in aller Regel emotional stark besetzt ist. Paare in der Trennung sind daher gut beraten, die professionelle Hilfe eines Steuerberaters und eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Haus bauen oder kaufen: Diese Punkte sollten Sie beachten

Ob ein Hausbau oder -kauf für Sie die bessere Option ist, hängt natürlich von Ihren individuellen Vorlieben, aber auch von der Marktlage ab. Für einen Neubau brauchen Sie ein freies Grundstück in erreichbarer Nähe, der Kauf einer Bestandsimmobilie steht und fällt mit dem verfügbaren Angebot, das zu Ihrem Budget passt. In beiden Fällen kann ein Makler helfen, die Möglichkeiten des Marktes für Sie auszuloten und die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienkredit mit über 60

Mit über 60 noch einen Immobilienkredit bekommen? Geht das?

Gesetzliche Vorgaben zu einem Höchstalter bei der Kreditaufnahme gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem sehen sich Senioren mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie einen Kredit für den Kauf einer Immobilie, Renovierungen oder sonstige finanzielle Vorhaben beantragen möchten. Lassen Sie sich nicht entmutigen – es gibt durchaus Möglichkeiten und Wege, die geplante Finanzierung erfolgreich auf die Beine zu stellen.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen{ "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 277 in file \/var\/www\/vhosts\/ihr-immobilienmakler-in-heidelberg.de\/ynfinite\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }