Jetzt Förderung für den Heizungstausch sichern
Vielleicht haben Sie es im Radio gehört oder in der Zeitung gelesen: Seit dem 27. Februar können Sie offiziell einen Förderantrag für den Heizungstausch in selbstgenutztem Wohneigentum stellen. Hinter der schlichten Nachricht steckt im Einzelfall richtig viel Geld, das Sie aktuell sparen können. Es lohnt sich in jeden Fall, jetzt mit spitzem Bleistift zu rechnen, wie hoch der Förderbetrag ausfällt, den der Staat Ihnen zu einer klimafreundlichen Heizung zuschießt. Die folgenden Rahmenbedingungen gelten.
Es gibt zwei große Fördertöpfe
Seit dem 1. Januar 2024 sind die Zuständigkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (mal wieder) neu verteilt worden. Die Förderung für Einzelmaßnahmen verbleibt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die gesamte Heizungsförderung steht nun allerdings unter der Schirmherrschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei dieser können seit dem 27. Februar 2024 Förderanträge für neue, klimafreundliche Heizungen eingereicht werden. Gefördert werden die folgenden neun Heizungssysteme, mit denen in Zukunft klimafreundlich geheizt werden kann, weil sie problemlos zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können:
- Wärmenetz,
- Wärmepumpe,
- Stromdirektheizung,
- Solarthermische Heizung,
- flüssige oder gasförmige Biomasse,
- Wasserstoffheizung,
- feste Biomasse,
- Wärmepumpen-Hybridheizung,
- Solarthermie-Hybridheizung.
So sieht die Heizungsförderung im Detail aus
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Heizungstausch wie folgt:
• 30 Prozent Basiszuschuss beim Umstieg auf eine Heizung, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energie arbeitet,
• 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn Sie vor Ende 2028 von einer alten fossilen Heizung auf eine EE-Heizung umsteigen,
• 30 Prozent Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich,
• 5 Prozent Effizienz-Bonus für eine Wärmepumpe, die Energie aus Wasser, Erdreich oder Abwasser bezieht oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet,
• alle Boni können miteinander kombiniert werden, jedoch nur bis zu einer Maximalgrenze von 70 Prozent der Kosten.
Selbstnutzende Hauseigentümer können außerdem bei der KfW einen zusätzlichen Ergänzungskredit beantragen, Förderberechtigt sind Antragsteller, die über ein jährliches Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro brutto verfügen. Die Kreditsumme beträgt maximal 120.000 Euro mit einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent.
Eine Beispielrechnung
Sie entscheiden sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Installation für 32.000 Euro und tauschen diese gegen Ihre 21 Jahre alte Gasheizung aus.
Sie erhalten den Basisfördersatz für Wärmepumpen (30 Prozent), den Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent sowie den Effizienz-Bonus von 5 Prozent für die Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Im Saldo liegt Ihre Förderung also bei 55 Prozent. Das heißt: Ihre Investitionskosten verringern sich um 16.500 Euro auf dann 15.500 Euro.
Sie sind sich unsicher, ob sich die Kosten für eine energetische Sanierung überhaupt rechnen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern
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