Geerbte Immobilie verkaufen – der Unterlagencheck
Einigt sich eine Erbengemeinschaft auf den Verkauf der geerbten Immobilie, so ist dies zunächst einmal ein positives Signal: Der einvernehmliche Entschluss verhindert die in vielen Fällen üblichen, langwierigen und nervenaufreibenden Streitereien. Die eigentliche Arbeit beginnt nun allerdings erst: Die Immobilie muss geräumt, in Schuss gebracht und vermarktet werden. Besonders wichtig für einen problemlosen Verkauf ist die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente.
Gut zu wissen: Wenn nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft sich für einen Verkauf stark macht und zunächst die Anteile der anderen Erben übernimmt, um die Immobilie dann allein zu verkaufen, so muss er dafür nach einem wegweisenden Urteil des Bundesfinanzhofs keine Spekulationssteuer mehr bezahlen – auch wenn zwischen Übernahme der Erbanteile und Verkauf des Erbes weniger als zehn Jahre liegen. Unabhängig davon, ob allein oder gemeinsam verkauft wird, eine Mappe mit wichtigen Verkaufsdokumenten muss in jedem Fall zusammengestellt werden.
Wichtiges Legitimationsdokument: Der Erbschein
Hat der Verstorbene kein notarielles Testament hinterlassen, dann benötigt auch die Erbengemeinschaft – ebenso wie der Alleinerbe – einen Erbschein, um sich gegenüber Dritten, beispielsweise dem Grundbuchamt, der Bank oder Versicherungen, als legitimer Erbe ausweisen zu können. Der Erbschein muss (kostenpflichtig) beim Nachlassgericht beantragt werden. Vergessen Sie Ihren Personalausweis und eine Kopie der Sterbeurkunde nicht.
Welche Unterlagen der Immobilie sollten unbedingt vorliegen?
• Grundriss und Wohnflächenberechnung: Eine aktuelle Wohnflächenberechnung ist für den Verkauf einer Immobilie unverzichtbar – der Grundriss für viele Käufer gleichwohl „das“ ausschlaggebende Schriftstück. Beide sind zudem für einen späteren Notartermin unerlässlich. Insbesondere bei älteren Immobilien empfiehlt es sich, den vorhandenen Grundriss neu erstellen zu lassen: Eine moderne zeichnerische Darstellung wirkt deutlich attraktiver.
Halten Sie bei Ihrer Suche nach dem Grundriss unbedingt auch Ausschau nach einer Kopie der Bauakte, die die Baubeschreibung und vor allem die Baugenehmigung enthält.
• Der Energieausweis ist ein weiteres wichtiges Dokument für das Exposé und zudem gesetzlich vorgeschrieben. Ist der vorhandene Ausweis abgelaufen oder fehlt gänzlich, so müssen Sie einen Energieberater mit der Erstellung eines neuen beauftragen.
• Die Flurkarte, oft auch Liegenschaftskarte genannt, weist die exakte Lage des Grundstücks, dessen Bebauung sowie die Flur- und Flurstücksnummer aus. In der geografischen Karte sind die Grundstücksgrenzen eindeutig markiert und nachbarschaftliche Flächen gekennzeichnet. Sie können die Flurkarte beim zuständigen Katasteramt beantragen.
• Die Wohngebäudeversicherung gibt potentiellen Käufern das sichere Gefühl, dass die Immobilie bis zum Notartermin gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Blitzschlag oder Überschwemmung durch Starkregen geschützt ist. Auch Banken und Kreditinstitute fordern diesen Nachweis zumeist ein.
Den Verkauf besser einem Makler übertragen
Der Verkauf einer geerbten Immobilie sollte zügig erfolgen, da die Unterhaltungskosten ja weiterlaufen. Ein Makler erzielt in aller Regel schneller einen erfolgreichen Abschluss. Er kennt die Marktgegebenheiten und weiß genau, welche Zielgruppe er ansprechen muss. Er organisiert die Besichtigungen und spart Ihnen als Erben so viel Zeit und Aufwand.
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese schnellstmöglich verkaufen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.
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