Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Bürokratische Hürden Immobilienkauf

Rechtliche Aspekte, die beim Immobilienkauf wichtig sind

Haben Sie sich für eine Immobilie entschieden und sind Sie sich mit dem Verkäufer im Grundsatz einig, so sollten Sie Ihr Augenmerk ungeachtet der möglicherweise überschwänglichen Freude ganz nüchtern auf ein paar rechtliche Aspekte Ihres Immobilienkaufs richten, die mit zum Teil erheblichen Konsequenzen behaftet sind. Sorgfalt und Umsicht können Sie vor eventuellem Schaden oder Enttäuschungen bewahren.

„Studieren“ Sie den Grundbuchauszug gründlich

Der Grundbuchauszug ist ein unverzichtbares Dokument, um eine Immobilie überhaupt verkaufen zu können. Der Verkäufer muss Ihnen diesen in jedem Fall aushändigen. So können Sie prüfen, ob auf dem Grundstück möglicherweise noch Belastungen, beispielsweise in Form einer Grundschuld, ruhen. Der Verkäufer muss dann Sorge dafür tragen, dass er Ihnen das Grundstück „lastenfrei“ übergeben kann. Während die Tilgung eines noch offenen Darlehens mithilfe des Kaufpreises relativ leicht zu bewerkstelligen ist, sieht das bei einem eingetragenen Wohn- oder Nießbrauchrecht ganz anders aus. Gleiches gilt auch, wenn das Grundstück mit Erbbaurecht belegt ist. In einem solchen Fall kaufen Sie zwar die darauf befindliche Immobilie, pachten jedoch das Grundstück nur – und müssen dafür einen regelmäßigen Erbpachtzins zahlen.

Verlangen Sie überdies einen aktuellen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, in dem dokumentiert ist, ob für das Grundstück Baulasten eingetragen sind, die seine Benutzbarkeit möglicherweise einschränken. Nur in Bayern und Brandenburg sind auch die Baulasten im Grundbuch vermerkt.

Wenn sich die Finanzierungszusage verzögert

Das passiert schneller als Sie denken: Sie haben zwar die notwendigen Unterlagen von Gehaltsnachweisen über Selbstauskunft und Vermögensaufstellung bei Ihrer Bank eingereicht, trotzdem kommt die Finanzierungszusage nicht so prompt, wie Sie sich das vorgestellt haben. Beachten Sie in dieser Situation unbedingt: Schließen Sie mit dem Käufer oder Makler eine Reservierungsvereinbarung für die Immobilie ab und lassen Sie sich damit für einen gewissen Zeitraum die exklusiven Rechte an der Immobilie zusichern, so handelt es sich dabei um nichts weiter als eine „lose Abmachung“: Die Reservierungsvereinbarung ist rechtlich nicht bindend. Entscheiden Sie sich hingegen für einen Vorvertrag, so verpflichten Sie und der Verkäufer sich zu einem Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages zu einem späteren Zeitpunkt. Damit dieser Vorvertrag jedoch rechtsgültig wird, muss er notariell beglaubigt werden – und das meint: Er verursacht zusätzliche Kosten.

Kaufvertrag aufsetzen, prüfen und notariell beglaubigen lassen

Vergegenwärtigen Sie sich vor dem Notartermin stets, dass der Notar lediglich die formale und rechtliche Richtigkeit des Kaufvertrags prüft und beurkundet – er beurteilt niemals dessen Inhalt. Umso wichtiger ist es, dass Sie professionelle Hilfe beim Verfassen des Kaufvertrags in Anspruch nehmen. Nutzen Sie die Erfahrung und Expertise eines qualifizierten Maklers, um sicherzugehen, dass tatsächlich alle mündlich getroffenen Vereinbarungen im Kaufvertrag schriftlich fixiert wurden – denn nur dann werden sie rechtlich bindend. Scheuen Sie sich deshalb auch nicht, eventuelle Versäumnisse zu beanstanden, etwa, wenn Absprachen im Entwurf fehlen – bestehen Sie auf einer Nachbesserung. Ein bestimmtes Maß an Akribie schützt Sie vor späteren unliebsamen Erfahrungen.

Sie suchen noch nach Ihrer Traumimmobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

Foto: © Mediamodifiers/Depositphotos.com

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