Eine sorgfältige Bonitätsprüfung schützt Verkäufer vor Schaden
Sie haben den passenden Käufer für Ihre Immobilie gefunden und der Notartermin liegt schon einige Zeit zurück. Doch scheinbar wie aus heiterem Himmel platzt plötzlich die Finanzierung des Käufers. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Frühere Interessen haben sich längst anders orientiert. Der ganze Vermarktungsprozess muss daher neu gestartet werden. Mit einer umsichtigen Bonitätsprüfung wäre diese Situation zu vermeiden gewesen.
Die Rückabwicklung eines Immobilienverkaufs und eine erneute Vermarktung der Immobilie sind fast immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Immobiliensuchende, die eine Immobilie, die eigentlich schon verkauft sein sollte, unverhofft wiederentdecken, werden misstrauisch. Sie fragen sich skeptisch, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Das kann sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Ein kompetenter Immobilienmakler wird daher immer eine Bonitätsprüfung des angehenden Käufers veranlassen.
Das Risiko kennen und richtig einschätzen
Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages müssen Immobilienverkäufer wissen, ob sich der Interessent den Kaufpreis sowie die Nebenkosten leisten kann. Den Kaufnebenkosten gilt dabei ein besonderes Augenmerk. Zahlt der Käufer beispielsweise die Grunderwerbsteuer nicht, so wird das Finanzamt auch den Verkäufer zur Kasse bitten. Das liegt unter anderem daran, dass im Außenverhältnis sowohl Käufer als auch Verkäufer die Pflicht haben, die Grunderwerbssteuer zu zahlen, damit der Verkauf nicht zulasten des Fiskus geht. Zunächst jedoch wird das Finanzamt die Ausstellung der sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern – ohne die der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Bonität prüfen: Eine Auskunftei in Anspruch nehmen
Um die Bonität eines Käufers zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ist die Einholung von Informationen bei einer Auskunftei wie beispielsweise der Schufa. Diese geben in der Regel jedoch nur bei einer Mitgliedschaft Auskünfte – und die Beiträge dafür sind durchaus oft hoch. Außerdem wird bei einer Auskunftserteilung gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.
Bonität prüfen: Die Selbstauskunft ist üblich
Eine andere Möglichkeit ist die Selbstauskunft des Käufers. So können Verkäufer mit dem Kaufinteressenten vereinbaren, dass der Interessent eine Selbstauskunft bei beispielsweise der Schufa anfordert und dem Verkäufer zukommen lässt. Verkäufer sollten dabei darauf achten, dass die Auskunft aktuell ist. Diese sollte die persönlichen Daten des Interessenten enthalten, Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen.
Bonität prüfen: Finanzierungszusage der Bank einfordern
Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts des Kaufinteressenten. Verkäufer sollten darauf achten, dass die Finanzierung gesichert ist und dass der Kredit ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt ist. Die Auszahlung des Kredits sollte nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, die eine termingerechte Zahlung verhindern könnten.
Überlassen Sie die Überprüfung der Bonität eines potenziellen Käufers am besten einem qualifizierten Immobilienmakler. Dann können Sie sicher sein, dass auf den letzten Metern nicht noch etwas schiefgeht.
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