Alte Immobilie verkauft, Neubau noch nicht fertig – was nun?
Nicht nur durch die aktuelle Rohstoffknappheit kommt es zum Schrecken vieler Bauherrn immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau. Doch was tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin nicht bezugsfertig ist?
Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Im Idealfall haben Sie den Kaufvertrag für Ihre alte Immobilie noch nicht unterzeichnet. Dann stehen Ihnen noch einige Optionen offen.
Befürchten Sie, dass Ihr neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchten Sie Ihre alte Immobilie zwar verkaufen, aber nicht zeitgleich ausziehen, dann können Sie sich mit den neuen Besitzern einigen und sich im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen. Damit Sie bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite sind, der Kaufvertrag die Prüfung durch den Notar besteht und – ganz wichtig – Sie keine größeren Abstriche beim Verkaufspreis Ihrer Immobilie machen müssen, sollten Sie sich unbedingt von einem Immobilienprofi beraten lassen.
Zwischenmietvertrag nach dem Immobilienverkauf
Anstelle eines Wohnrechts können Sie sich mit dem neuen Eigentümer auch auf einen Zwischenmietvertrag einigen. Da dieser vom Kaufvertrag unabhängig ist, kann er auch abgeschlossen werden, wenn Sie Ihre Immobilie bereits rechtskräftig verkauft haben. In einem solchen Fall sind Sie aber in einer denkbar schlechten Verhandlungsposition. Wenn Sie kurzfristig doch länger in Ihrer alten Immobilie bleiben müssen, die Sie ja verkauft haben, liegt es im Ermessen des neuen Eigentümers, inwieweit er Ihnen entgegenkommt.
Der Bauherr trägt in der Regel die Verantwortung
Wenn Sie kurzfristig vor dem Problem stehen, dass Ihr Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Sie selbst Bauherr sind, oder ob Sie ein geplantes Objekt bei einem Bauträger erworben haben. Wenn Sie der Bauherr sind, tragen Sie in der Regel die Verantwortung – auch für die Verzögerung – und müssen sich selbst um eine Zwischenunterkunft kümmern.
Haben Sie dagegen eine Eigentumswohnung gekauft, die Teil eines größeren Bauprojektes ist, haftet für gewöhnlich der Bauträger für die Verzögerung. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass ein genaues Einzugsdatum im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ist die Wohnung zum festgelegten Termin nicht fertig, muss der Bauträger Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.
Die Höhe der Entschädigung ist vom Einzelfall abhängig
Diese Entschädigung entspricht in der Regel einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Sie nicht in Ihre neue Immobilie einziehen konnten. Darüber hinaus müssen die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Ebenso ist der Bauträger verpflichtet, weitere anfallende Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, zu tragen. Welche Kosten das genau sind, ist vom Einzelfall abhängig. Typische Beispiele sind Maklergebühren für die Beschaffung einer Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.
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