Eine Immobilie finanziert sich selten von allein. Dass der Hauskredit bei der Scheidung noch nicht abbezahlt ist, ist keine Seltenheit. Für den Kredit haftet der Ehepartner, der den Kreditvertrag mit der Bank geschlossen hat und ist damit auch verantwortlich für die Rückzahlung der Raten. Häufig unterschreiben beide Ehepartner den Kreditvertrag und dadurch stehen beide in der Pflicht den Vertrag zu erfüllen. Ein Termin bei Ihrer Hausbank ist für die Klärung der Frage, wie es mit der Immobilie bei der Scheidung weitergehen soll, unerlässlich. Gegebenenfalls ist es möglich, den einen Partner auszuzahlen und das Kreditverhältnis künftig allein fortzuführen. In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass ein möglicher Käufer den Kreditvertrag übernimmt. Darüber hinaus steht Ihnen natürlich offen, die Summe nach dem Verkauf der Immobilie zurückzuzahlen und die Schulden damit aufzulösen. Ihnen stehen also auch mit verschuldeter Immobilie alle Türen offen.