Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweis unterschieden. Beide sind (prinzipiell) zulässig, differieren allerdings in ihrer Aussagekraft.
- Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der vergangenen drei Jahre. Das ermittelte Ergebnis ist daher sehr stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner geprägt – und deshalb wenig aussagekräftig.
- Der Bedarfsausweis basiert auf einem technischen Gutachten, bei dem ein qualifizierter Fachmann den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik inspiziert. Aus seinen Daten wird anschließend ein theoretischer Energiebedarf errechnet. Diese Angaben sind deutlich präziser, weil sie ohne die Variable individuell unterschiedlichen Verhaltens auskommen.