Wer seinen Wohnort wechselt, muss dies der Meldebehörde innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Eine zentrale Voraussetzung für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist die Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Dokument dient als Nachweis dafür, dass der Mieter tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen ist.
