Die Frage nach dem Wohnrecht in den gemeinsamen vier Wänden birgt bei einer Scheidung viel Konfliktpotential. Wer darf bleiben? Wer muss sich eine neue Bleibe suchen?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt: Der Gesetzgeber spricht verallgemeinernd immer von einer „Ehewohnung“. Er unterscheidet aber sehr sorgfältig zwischen dem Zeitraum des Trennungsjahres und der Zeit nach Vollzug der Scheidung. Dementsprechend unterschiedlich sind Nutzungs- und Wohnrecht geregelt.

Paar nach der Scheidung