Mit dem Wohnrecht sind Menschen berechtigt, eine Immobilie zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Die Sicherung des Wohnrechts ist in verschiedenen Situationen sinnvoll. Jedoch gibt es einige Details zu beachten:

älteres Paar das zusammen kocht

Was ist das Wohnrecht?

Oftmals stellt sich die Frage, wie man einen Wohnraum absichern kann, auch wenn die eigene Immobilie verkauft wird. Das lebenslange Wohnrecht ist eine vertraglich festgesetzte Befugnis, mit der Sie eine Immobilie oder Teile von ihr bewohnen können, ohne selbst Eigentümer zu sein.

Vorteile und Nachteile des Wohnrechts

Vorteile:

  • Bei Besitz des Wohnrechts, dürfen Sie die Räumlichkeiten für sich selbst, Familienmitglieder oder Pflegepersonal nutzen
  • In der Praxis wird die Eintragung des Wohnrechts oft mit einer Schenkung in Verbindung gebracht. Eltern überschreiben ihren Kindern die Immobilie, können aber dennoch weiter in der Immobilie wohnen.
  • Kostenfreie Nutzung der Wohnung
  • Der Eigentümer muss immer die Zustimmung des Wohnberechtigten einholen, wenn Maßnahmen, wie z. B. eine Sanierung oder Umbau erfolgen sollen.

Nachteile:

  • Nebenkosten und Reparaturkosten muss der Wohnberechtigte selbst tragen.
  • Wenn das Wohnrecht nicht ins Grundbuch eingetragen wurde, kann es im Streitfall dazu kommen, dass beim Besitzerwechsel das Wohnrecht entzogen werden kann.
  • Es ist nicht möglich, das Wohnrecht zu verkaufen, zu vererben oder auf einen Dritten zu übertragen.

Wichtig ist, das Wohnrecht ins Grundbuch einzutragen. Denn nur so wird gewährleistet, dass ihr Wohnrecht, bei einem Streitfall mit dem Eigentümer, nicht entzogen oder gekündigt werden kann.

Unterschied zwischen Wohnrecht und Niessbrauch

Mit dem Nießbrauch haben Sie das Nutzrecht an einer Immobilie. Im Gegensatz zum Wohnrecht erlaubt das Nießbrauchrecht dem Berechtigten nicht nur in der Immobilie zu wohnen, sondern auch den sonstigen Nutzen aus ihr zu ziehen. Der Nießbrauchberechtigte kann die Immobilie vermieten und darf die Mieteinnahmen behalten.

Unterhaltungspflichten bei Wohnrecht und Niessbrauch

Beide Formen sind mit der Pflicht zur Unterhaltung der Immobilie verbunden. Lediglich größere und nicht nutzungsbedingte Unterhaltungs- und Reparaturkosten muss der Eigentümer der Immobilie übernehmen.

Bei der Feststellung, was außergewöhnliche und nutzungsbedingte Unterhaltungskosten sind, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Deshalb sollten bei anstehenden Arbeiten der Eigentümer, sowie der Inhaber des Nießbrauchs bzw. Inhaber des Wohnrechts sich bereits vorab erkundigen und einigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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Foto: © cherriesjd/Depositphotos

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KFW-Förderung

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Sanierungsstau

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Scheininteressenten

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Makler mit Leidenschaft: Krebs Immobilien in Heidelberg

Makler mit Leidenschaft

Wir lieben unseren Beruf als Makler. Immobilien sind immer mehr als gemauerte Gebäude. Der Handel mit ihnen ist mehr als der Verkauf oder die Vermietung von Quadratmetern. In jeder Immobilie verbirgt sich ein Stück gelebtes Leben. Jedes Haus steckt voller persönlicher Geschichten. Manche davon sind anrührend, manche sprühen vor Lebensfreude, einige stimmen nachdenklich. In jeden Fall sind wir stets gefordert, dabei mitzuhelfen, dass jede Geschichte ihr glückliches Ende, ihr Happy-End findet.
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