Mit dem Wohnrecht sind Menschen berechtigt, eine Immobilie zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Die Sicherung des Wohnrechts ist in verschiedenen Situationen sinnvoll. Jedoch gibt es einige Details zu beachten:

Mit dem Wohnrecht sind Menschen berechtigt, eine Immobilie zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Die Sicherung des Wohnrechts ist in verschiedenen Situationen sinnvoll. Jedoch gibt es einige Details zu beachten:
Oftmals stellt sich die Frage, wie man einen Wohnraum absichern kann, auch wenn die eigene Immobilie verkauft wird. Das lebenslange Wohnrecht ist eine vertraglich festgesetzte Befugnis, mit der Sie eine Immobilie oder Teile von ihr bewohnen können, ohne selbst Eigentümer zu sein.
Vorteile:
Nachteile:
Wichtig ist, das Wohnrecht ins Grundbuch einzutragen. Denn nur so wird gewährleistet, dass ihr Wohnrecht, bei einem Streitfall mit dem Eigentümer, nicht entzogen oder gekündigt werden kann.
Mit dem Nießbrauch haben Sie das Nutzrecht an einer Immobilie. Im Gegensatz zum Wohnrecht erlaubt das Nießbrauchrecht dem Berechtigten nicht nur in der Immobilie zu wohnen, sondern auch den sonstigen Nutzen aus ihr zu ziehen. Der Nießbrauchberechtigte kann die Immobilie vermieten und darf die Mieteinnahmen behalten.
Beide Formen sind mit der Pflicht zur Unterhaltung der Immobilie verbunden. Lediglich größere und nicht nutzungsbedingte Unterhaltungs- und Reparaturkosten muss der Eigentümer der Immobilie übernehmen.
Bei der Feststellung, was außergewöhnliche und nutzungsbedingte Unterhaltungskosten sind, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Deshalb sollten bei anstehenden Arbeiten der Eigentümer, sowie der Inhaber des Nießbrauchs bzw. Inhaber des Wohnrechts sich bereits vorab erkundigen und einigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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Foto: © cherriesjd/Depositphotos