Wird eine vermietete Wohnung vererbt, geht das Mietverhältnis auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über. Die Erben sind dann automatisch Vermieter. Das Erbe bringt jedoch nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Worauf müssen Erben achten, wenn sie die Wohnung verkaufen, weiterhin vermieten oder dafür Eigenbedarf anmelden möchten?
Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft müssen sich darüber verständigen, wie es mit der geerbten Immobilie weitergehen soll. Werden Sie sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung der Wohnung. Diese führt fast immer zu erheblichen finanziellen Einbußen und sollte daher unbedingt vermieden werden.