Ein Übergabeprotokoll, gelegentlich auch Abnahmeprotokoll genannt, dokumentiert den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, Vermieter oder einen neuen Eigentümer, also die Übergabe vom Verkäufer an den Käufer. Darin wird festgehalten, in welchem Zustand die Immobilie beim Einzug, respektive Auszug, war und welche Schäden oder kleineren Mängel bereits vorlagen. Das Übergabeprotokoll stellt somit eine detaillierte Bestandsaufnahme der jeweiligen Wohnung oder eines Hauses dar.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Übergabeprotokoll anzufertigen – es schützt jedoch beide Seiten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Es empfiehlt sich grundsätzlich, das Übergabeprotokoll im Beisein eines neutralen Zeugen zu erstellen und es auch von diesem unterschreiben zu lassen. Im Streitfall gilt das Übergabeprotokoll als Urkunde und hat vor Gericht Beweiskraft.

Ein Übergabeprotokoll mit einem Grundriss wird unterschrieben.